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Burhoff ist „feige“ und betreibt „öffentliche Zensur“ – wirklich ?

© Alex White - Fotolia.com

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Heute ist für mich der Tag, die allgemeinen Themen (in eigener Sache), die während meines Urlaubs liegen geblieben sind, aufzuarbeiten – in der Hoffnung, dass der ein oder andere am Feiertag Zeit findet, die Beiträge zu lesen (vgl. hier dann schon: I will stay, oder: Die (unnötige) Diskussion um das JuraBlogs Bezahlmodell).

Zur nachfolgende Frage habe ich länger überlegt, ob es sich lohnt, dazu überhaupt einen eigenen Beitrag zu machen, oder, ob ich es, um mich nicht erneut zu ärgern, nicht lieber lasse. Ich habe mich dann aber doch für den Beitrag entschieden. Ich kenne mich: Es nagt dann doch an mir 🙂 .
Ich erinnere: Ich hatte in meinem „Urlaubsbeginn-Posting“ am 12.05.2015 darauf hingewiesen, dass ich für einige Tage in Urlaub bin (siehe: Leinen los – bin dann mal weg….“. In dem Beitrag heißt es dann u.a.. auch:

 „Allerdings müssen sich die Kommentatoren bis zu meiner Rückkehr damit abfinden, dass ich für die Zeit meiner Abwesenheit vom heimatlichen Arbeitsplatz die Kommentarfunktion abgestellt habe. Ist sicherer und erspart mir nach Rückkehr dann das Löschen der ganzen Spam-Kommentare.“

Und das Vorgehen hat einem potentiellen Kommentator (?) nicht gepasst. Er hat mir eine böse Mail geschrieben, die mich unterwegs erreicht hat. Ich kann daraus nur noch sinngemäß zitieren, da die Mail in den Tiefen der Ostsee verloren gegangen ist, warum auch immer.

Der Absender beklagte sich über das Abstellen der Kommentarfunktion. Das sei „öffentliche Zensur“ und ich sei wohl „zu feige“, auch während meines Urlaubs, Kommentare „zu ertragen“. Es sei ja auch wohl kein großes Problem, den Spam auch während der Abwesenheit zu bearbeiten.

Wie gesagt: Der genaue Wortlaut ist in der Ostsee verloren gegangen und damit auch die Absenderadresse, so dass ich dem Absender auch nicht direkt, sondern nur hier antworten kann. Also:

„Lieber Kritiker,

über Ihre Mail bin ich – gelinde ausgedrückt – erstaunt. Wenn ich ehrlich bin: Ziemlich verärgert. Denn ich bin weder „zu feige“, auch während meines Urlaubs Kommentare entgegen zu nehmen, noch ist der Vorwurf „öffentliche Zensur“ berechtigt, wenn ich alle (!!!) Kommentare zu den während des Urlaubs eingestellten Beiträgen ausschließen. Das ist nichts anderes als Verschaffung von zusätzlicher Urlaubszeit und dient dem innerfamiliären Frieden, weil ich nicht auch während des Urlaubs noch dauernd das Blog und ggf. eingehende (Spam)Kommentare im Augen behalten muss. Ich habe mit den übrigen Nachrichten schon genug zu tun. Und die angefahrenen Städte waren zu schön, um in ihnen die Zeit mit (Spam)Kommentaren aus dem Blog zu vertändeln.

Im Übrigen weise ich darauf hin: Der „BOB“ ist mein Blog und daher ist es meine Entscheidung, ob ich überhaupt, wenn ja, wann und wie, Kommentare zu meinen Beiträgen zulasse. Die Entscheidung überlassen Sie bitte mir und schreien nicht gleich „Zensur“, wenn die Kommentarfunktion mal für 10 Tage deaktiviert ist. Jetzt können Sie wieder kommentieren, wenn Sie wollen, und Ihren Frust über die „Zensur“ hier auch öffentlich los werden. Allerdings gilt jetzt: Sie können kommentieren. Ob ich mit Ihnen – oder anderen Kommentatoren – diskutiere und Ihren Kommentar kommentiere und wenn ja, wie oft: Das ist ebenfalls meine Entscheidung. Und die haben Sie zu akzeptieren.

 Mit dennoch freundlichen Grüßen“

Ich hoffe, er/sie liest es.