Monatsarchiv: Mai 2014

Messauswertung durch Private – Beweisverwertungsverbot

© lassedesignen - Fotolia.com

© lassedesignen – Fotolia.com

Beim Kollegen Sokolowski ist vor einiger Zeit ja schon der Beitrag zum AG Gelnhausen, Beschl. v. 13.03.2014, 44 OWi – 2285 Js 20682/13 – gelaufen, den ich gern aufgreife. Es geht um die Frage der Verwertbarkeit von Messungen,bei denen – entgegen einem einschlägigen Erlass – eine Privatfirma an der Auswertung der elektronischen Aufzeichnungen beteiligt war. Das AG nimmt ein Beweisverwertungsverbot an und vereist die Sache gem. § 69 Abs. 5 OWiG zunächst an die Verwaltungsbehörde zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zurück.

Aus Bl. 29 ff. d. A. geht hervor, dass eine Privatfirma an der Auswertung der Messdaten/Bilder beteiligt ist. Denn laut dem von der Ordnungsbehörde vorgelegten Vertrag vom 13.05.2013 entnimmt die die Messanlage zur Verfügung stellende Privatfirma die Messdaten aus dem stationären Messgerät und führt dann eine „Bildaufbereitung/Bildauflistung“ durch.

Dies widerspricht eindeutig Ziffer 2.2 relevanten Erlass des Hessischen Innenministeriums vom 06.01.2006 (Bl. 31 d. A.), wonach die Auswertung der Einsatzfilme/elektronische Aufzeichnungen in jedem Fall ausschließlich durch die örtliche Ordnungsbehörde zu erfolgen hat. Außerdem hat „der Bedienstete der örtlichen Ordnungsbehörde“ nach Abschluss der Messungen die „Einsatzfilme/elektronischen Aufzeichnungen“ zu entnehmen.

Aus der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 21.07.2003, 2 Ss Owi 388/02) und des OLG Naumburg (Beschluss vom 07.05.2012, 2 Ss (Bz) 25/12 (vgl. Bl. 32 ff. d. A.) ergibt sich, dass ein Beweisverwertungsverbot bestehen dürfte. Soweit die Daten noch unverändert der örtlichen Ordnungsbehörde zur Verfügung stehen, ist zu prüfen, ob diese erneut durch diese selbst, ohne Beteiligung der Privatfirma, ausgewertet werden können. Ggfs. wäre dann nach Wiedervorlage der Akte durch einen (gerichtliche beauftragten) Sachverständigen aufzuklären, ob eine korrekte, ausschließlich behördliche, Auswertung vorliegt.“

Über den erwähnten OLG Naumburg, Beschl. v.07.05.2012 – 2 Ss Bz 25/12 hatten wir hier auch berichtet (vgl. Hilfe von Privaten – Beweisverwertungsverbot für Messergebnisse im Straßenverkehr).

 

Ein paar Tage in Barcelona

entnommen wikimedia.org Author Bernard Gagnon

entnommen wikimedia.org
Author Bernard Gagnon

So, die Arbeiten für die 4. Auflage des OWi-Handbuchs sind abgeschlossen, jetzt ist Zeit für einen (Kurz)Urlaub. Deshalb geht es heute nach Barcelona. Eine Woche die Stadt erkunden. Ich bin sehr gespannt, man hört ja nur Gutes. Aber natürlich nicht nur Kultur, sondern auch Tapas und Vino (ein bisschen). Hier geht es dank der Vorbereitungstechnik weiter. Ich hoffe, dass nichts Besonderes passiert. Aber das kann man dann nicht ändern. Also: Bis die Tage 🙂 .

Sonntagswitz: Juristen und alles, was damit zu tun hat

© Teamarbeit – Fotolia.com

© Teamarbeit – Fotolia.com

Als Sonntagswitz heute mal wieder etwas aus der Sammlung: Juristen und alles, was damit zu tun hat:

„Richter: “ Ich verurteile Sie hiermit zu 2.000 DM Geldstrafe, weil Sie unseren Herrn Minister als einen ausgesprochenen Idioten beschimpften. Wollen Sie noch
etwas hinzufügen?“
„Im Prinzip schon, aber dafür reicht mein Geld nicht mehr.“

——————————————-

Richter: Soso, Sie behaupten also, mit Ihrem Auto nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. Wie wollen Sie das denn beweisen?“
Betroffener: „Das kann ich sehr wohl beweisen,
Herr Richter: Ich befand mich gerade auf dem Weg zu meiner Schwiegermutter!“

Anmerkung: Interessanter Einlassungsversuch: Und: Ich brauche keinen Kommentar, der dahin geht, dass der Betroffene gar nichts beweisen muss.

——————————————–

Zwei Mütter unterhalten sich über ihre jugendlichen Sprösslinge:
„Was will ihr Sohn den später einmal werden?“
„Rechtsanwalt.
Er streitet gerne, mischt sich ständig in anderer Leute Angelegenheiten und weiß immer alles besser. Da habe ich ihm geraten, er soll sich das bezahlen lassen.“

Anmerkung: Bei den Voraussetzungen, ginge auch „Richter“. 🙂

———————————————–

„Weshalb sitzen Sie?“ fragte der Gefaengnisarzt.
Der Neuangekommene zuckte die
Achseln: „Manoever der Konkurrenz.“
„Wieso denn Konkurrenz?“ wollte der
Arzt wissen.
„Ja“, erklärte der Gefangene, „ich habe dieselben
Fünfzig-Euro-Scheine angefertigt wie der Staat!“

Wochenspiegel für die 18. KW, das war ein reicher Puff-Besitzer, nochmals Heino und „Spaß mit älteren Damen im Krankenwagen“

entnommen wikimedia.org Urheber Tropenmuseum

entnommen wikimedia.org
Urheber Tropenmuseum

Die letzte Aprilwoche wurde von keinem Thema „beherrscht“, nur Heino war ein wenig häufiger vertreten. Wir berichten also über folgenden „Strauss“ von Beiträgen, nämlich über:

  1. den Prinz von Anhalt und was ihn von Uli unterscheidet,
  2. nochmals Heino und die Nazis, vgl. auch hier, und hier, und hier,
  3. die Frage, wovon sich der Richter beeinflußen läßt?
  4. NSU, aber nur etwas zum Randgeschehen mit: Auf Wiedersehen, Jochen!
  5. das, was man als Krankenwagenfahrer besser nicht machen sollte, oder: „Spaß mit älteren Damen im Krankenwagen“,
  6. den Tod vor der Klinikpforte,
  7. Arme Richter in der ach so komplizierten Wirtschaftswelt,
  8. Abschiebehaft darf keine Strafe sein,
  9. über die Bezeichnung als Hochstaplerin,
  10. und dann war da noch eine Klage auf 70.000 € Schadensersatz wegen negativer Amazon-Bewertung.

Mietrecht? Ja, „Schei…… Nachbar“ :-)

Heute mal etwas Ungewöhnliches, nämlich Mietrecht. Die Kollegin Hansen aus Kiel hatte mir vor einiger Zeit einen Hinweis auf ein You-Tube-Video gesandt mit folgendem Anschreiben:

„…wenn Ihnen mal ein Mietrechtsartikel oder ein Mietrechtsartikel-im-weitestem-Sinne in die Finger kommt, den Sie kommentieren wollen, dann kann ich Ihnen zur künstlerischen Untermalung dieses Video einer Kieler Band empfehlen. Über die Verbreitung in angemessenem Zusammenhang ist die Band auf jeden Fall einverstanden. Ich durfte das Video auch bereits verarbeiten.“

Zum Mietrecht habe ich nichts gefunden, aber veröffentlichen tue ich es, ich hoffe, „angemessen“ genug.

Und zur Absenderin geht es dann hier, schönen Gruß nach Kiel.