Archiv für den Monat: Dezember 2012

Abtretungsurkunde/Abtretungsanzeige – wann ist die Aufrechnung ausgeschlossen?

So, nach dem ganzen „Weihnachtsgedöns“ machen wir mal wieder Jura. Zum (Wieder)Warmwerden etwas Gebührenrechtliches, nämlich den Hinweis auf den LG Würzburg, Beschl. v.08.11.2012 – 1 Qs 193/12. In der Entscheidung geht es um die Problematik des § 43 RVG, nämlich um die Frage, wann eine Abtretungsanzeige des Beschuldigten vorliegt, die eine Abtretung der Staatskasse mit Kostenansprüchen ausschließt.

© Gina Sanders – Fotolia.com

Im entschiedenen Fall hatte der Rechtsanwalt mit dem Mandanten eine Abtretung vereinbart, darüber war auch ein Schriftstück angefertigt worden, das hatte aber nur der Mandant unterzeichnet. Der Rechtsanwalt hat das mit seiner Kostenrechnung eingereicht. Staatskasse und AG meinten, dass das nicht ausreiche, denn es handle sich nicht um eine „Abtretungsrkunde“, zudem sei die Erklärung nicht durch/über den Beschuldigten zur Akte gelangt.

Dazu das LG:

„(a)      Die Kammer teilt die rechtliche Auffassung des Amtsgerichts Kitzingen und der von der Bezirksrevisorin .vertretenen Staatskasse insoweit, dass die von Herrn Rechtsanwalt M. zur Akte gegebenen „Abtretungserklärung“  keine Urkunde über die Abtretung im Sinne des § 43 Satz 2 RVG darstellt, da sie nur die Erklärung und Unterschrift des Zedenten, nicht aber auch die des Zessionars enthält und für die Wirksamkeit erforderlich wäre, dass beide auf der Urkunde unterschreiben. Da eine wirksame Abtretung zivilrechtlich zwei Willenserklärungen voraussetzt, die von dem Zedenten abgegebene Abtretungserklärung von dem Zessionar angenommen werden muss, bedarf eine Urkunde über die erfolgte Abtretung folglich der Unterschrift beider Beteiligter.

(b)      Wenn die einseitige schriftliche „Abtretungserklärung“ des Herrn X. aus den dargestellten

Gründen auch keine Urkunde über die Abtretung ist, so erfüllt sie jedoch die Voraussetzungen einer Anzeige des Beschuldigten über die Abtretung. Dass diese als „Abtretungserklärung“, nicht „Abtretungsanzeige“ bezeichnet ist, schadet nicht,

Die Kammer vermag — anders als das Amtsgericht Kitzingen und die Bezirksrevisorin — dem Gesetzestext nicht zu entnehmen, dass die Anzeige über die Abtretung durch den Beschuldigten zur Akte gelangen muss. Vielmehr verlangt das Gesetz nur, dass die Abtretungsanzeige „des Beschuldigten“, nicht „durch den Beschuldigten“ zur Akte gelangen muss, die Abtretungsanzeige also von dem Beschuldigten stammen und sie in der Akte vorliegen muss.

Die gegenteilige Auffassung, der Beschuldigte selbst müsse die Anzeige zur Akte geben, findet weder in dem Gesetzestext noch in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 15/1971, S. 199) einen Anhaltspunkt, findet auch — soweit ersichtlich — in der einschlägigen Kommentarliteratur keinen Vertreter.

Der gesetzliche Zweck der Regelung des § 43 Satz 2 RVG ist laut Gesetzesbegründung (a.a.O.) der Ausschluss von Zweifeln an der Wirksamkeit einer Aufrechnungserklärung. Aus diesem Grunde „soll darauf abgestellt werden, ob die Abtretungsurkunde oder eine Abtretungsanzeige des Beschuldigten oder Betroffenen bei dem Gericht öder bei der Verwaltungsbehörde eingegangen ist“ (BT-Drucks, 15/1971, S. 199). Auch bei teleologischer Auslegung der Vorschrift ist es daher nicht von Bedeutung, ob die Abtretungsanzeige von dem Beschuldigten selbst bei Gericht eingereicht wird, oder von dessen anwaltlichem Vertreter.

Insoweit bedarf es auch der von dem Verteidiger angedachten rechtlichen Konstruktion, dass er die Anzeige als Vertreter oder Bote seines Mandanten bei Gericht eingereicht habe, nicht….“

Einem solchen Streit kann man als Verteidiger vorbeugen, indem man eine Abtretungsurkunde vorlegt. Aber: Die bitte nicht in die Vollmacht aufnehmen. Denn es ist streitig, ob die Abtretung bereits in der Vollmacht vereinbart werden kann.


„Weihnachtsmütze mit Sound und Bewegung“… was es nicht alles gibt

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Ich bin immer wieder erstaunt, was es nicht alles gibt; ob man es braucht, ist eine ganz andere Frage.

Bei meiner Recherche zu „Weihnachtsartikeln“ bin ich bei You tube auf die Weihnachtsmütze mit Sound und Bewegung gestoßen.

Wie gesagt: Was es nicht alles gibt….

10 Dinge, die man Weihnachten nicht tun sollten…

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Das Reservoir bei You tube ist unerschöpflich. Das hatte ich schon im vorigen Jahr festgestellt. Und. Alle Jahre wieder…

In diesem Jahr bin ich u.a. auf dieses Video gestoßen mit 10 Dingen, die man nicht tun sollte, wenn man Weihnachten feiert.

http://www.youtube.com/watch?v=USS9LqCtz9c

Ganz nett gemacht :-).

Frohe Weihnachten 2012

© by-studio – Fotolia.com

Wir wünschen dann allen Lesern, Leserinnen und Besuchern unseres Blogs, natürlich auch allen Kommentatoren und sonstigen Begleitern ein frohes Weihnachtsfest. Wir kommen damit zwar erst am 24.12.2012 – aber immerhin noch vor Weihnachten. Es ist dann jedes Jahr dasselbe: Man nimmt sich vor, dass es am Ende nicht weider so stressig werden soll und genau das passiert dann aber.

Vielleicht reicht es ja dann jetzt für ein paar nicht juristische Tage, es sind ja in diesem Jahr ein paar mehr, die man nutzen kann und die genutzt werden, wenn ich die vielen Autoresponder richtig werte, die mich in den letzten Tagen erreicht haben.

Mit besten Weihnachtsgrüßen, auch vom Jurion Strafrecht-Team,

Ihr Detlef Burhoff

Und für diejenigen, die doch nicht ganz ohen Strafrecht können:

Sonntagswitz: Heute zum 4. Advent bzw. zu Weihnachten…..

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Der 23.12. bietet sich natürlich an für Sonntagswitze zu Weihnachten bzw. zum 4. Advent. Gefunden habe ich:

Treffen sich 2 Blondinen, sagt die eine: „Dieses Jahr ist Weihnachten an einem Freitag!“
Sagt die andere: „Hoffentlich nicht an einem 13ten
!“

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Du fährst mit dem Auto und hältst eine konstante Geschwindigkeit. Auf deiner linken Seite befindet sich ein Abhang. Auf deiner rechten Seite fährt ein riesiges Feuerwehrauto und hält die gleiche Geschwindigkeit wie du.
Vor dir galoppiert ein Schwein, das eindeutig grösser ist als dein Auto und du kannst nicht vorbei.
Hinter dir verfolgt dich ein Hubschrauber auf Bodenhöhe. Das Schwein und der Hubschrauber haben exakt deine Geschwindigkeit!

Was unternimmst du, um dieser Situation gefahrlos zu entkommen???

Vom Kinderkarussell auf dem Weihnachtsmarkt absteigen und weniger Glühwein trinken!!!!

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Steht ein kleines Mädchen mit seinem neuen Mountainbike an der Ampel.
Da kommt ein Polizist zu Pferd angeritten und fragt: „Na, mein Mädchen, hast du das Fahrrad vom Christkind bekommen?“

Das Mädchen antwortet: „Ja, habe ich!“
Darauf der Polizist: „Entschuldige, aber ich muss Dir leider 20 Euro abnehmen. Sag dem Christkind nächstes Jahr, es soll dir ein Bike mit Reflektoren schenken, okay?“
Da Fragt das Mädchen: „Haben Sie das Pferd auch vom Christkind bekommen?“
Der Polizist überlegt kurz und nickt dann.
Darauf das Mädchen: „Na, dann sagen Sie dem Christkind nächstes Jahr, das Arschloch kommt hinten hin, und nicht oben drauf!“

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Josef und Maria sind auf Herbergssuche. Leicht genervt klopft Josef an die zwölfte Tür. Der Wirt öffnet, es entsteht folgender Dialog:
Josef: „Habt Ihr Quartier für mich und meine Frau?“
Wirt: „Nein, alles ausgebucht
Josef: „Aber seht doch, meine Frau ist hochschwanger
Wirt: „Da kann ich doch nichts für…“
Josef: „Ich doch auch nicht!“