Archiv für den Monat: Dezember 2011

Acht Bilder sollen es sein….

Der BGH, Beschl. v. 09.11.2011 – 1 StR 524/11 – nimmt zur Wahllichtbildvorlage Stellung und stärkt all diejenigen, die schon länger die sog. sequenzielle Lichtbildvorlage befürworten. Der Leitsatz des BGH sagt, was der BGH meint/will:

„Bei einer Wahllichtbildvorlage sollten einem Zeugen Lichtbilder von wenigstens acht Personen vorgelegt werden. Dabei ist es vorzugswürdig, ihm diese nicht gleichzeitig sondern nacheinander (sequentiell) vorzulegen oder (bei Einsatz von Videotechnik) vorzuspielen. Wird die Wahllichtbildvorlage vor der Vorlage bzw. dem Vorspielen von acht Lichtbildern abgebrochen, weil der Zeuge erklärt hat, eine Person wiedererkannt zu haben, macht dies das Ergebnis der Wahllichtbildvorlage zwar nicht wertlos, kann aber ihren Beweiswert mindern.“

 

Beratungsresistent

Die Kollegin Gruber Rueber berichtete in der vergangenen Woche über eine „Vollklatsche“, die sich eine Amtsrichterin vom OLG (Koblenz [?]) abgeholt hat (vgl. hier). Das erinnert mich an meine richterliche Dienstzeit und an eine Richterin am AG, die der Senat in seinem Zuständigkeitsbereich hatte. Die holte sich auch immer/häufig „Vollklatschen“ ab, was sie aber offenbar nicht störte. Die Kollegin war weitgehend beratungsrestistent. Das bedeutete: Man konnte ihr ruhig zu dem einen Rechtsfehler, der zur Aufhebung des Urteils geführt hatte, in der „Segelanweisung“ vorsichtige, aber deutliche Hinweise auf andere potentielle Rechtsfehler geben. Es hat häufig nicht geholfen. Im zweiten Anlauf wurde dann genau an einer der  Stelle, die man angesprochen hatte, der nächste Aufhebungsgrund produziert. Man fragte sich dann manchmal schon, ob der Beschluss der OLG überhaupt gelesen worden war.

Ach so: Das war die Kollegin, der der Senat in einen Beschluss geschrieben hat:

Diese Verfahrensweise wird den Vorschriften der StPO in keiner Weise gerecht und verletzt das Anwesenheitsrecht des Angeklagten, das mit der sich aus § 230 StPO Abs. 1 StPO ergebenden Anwesenheitspflicht korrespondiert. Dieses ist als Ausfluss des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich geschützt. Von der grundsätzlich zwingenden Anwesenheitspflicht des Angeklagten lässt die StPO auch nur in bestimmten und an konkrete gesetzliche Voraussetzungen geknüpfte Fällen Ausnahmen zu. Die Frage der Anwesenheit des Angeklagten steht nicht im Belieben des Tatrichters, dieses muss vielmehr die Voraussetzungen für eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten sorgfältigst prüfen. Das gilt vor allem im Jugendgerichtsverfahren, in dem das Gericht nach Auffassung des Senats grundsätzlich immer nur bei dauernder Anwesenheit des Angeklagten die gemäß § 105 JGG notwendige Gesamtwürdigung des Persönlichkeit des Heranwachsenden zutreffend wird durchführen können.

Sorry, wegen des Namensfehlers (27.12.2011; 15.00 Uhr)

 

Weihnachtswitz (?): Message from the CEO…

Bisher vorenthalten habe ich dem Blog, die „Message from the CEO“, die mich vor einigen Wochen erreicht hat. Da heißt es: .

Message from the CEO (Christmas Event Organizer)

Also Kinder, ich bin jetzt im Urlaub.

Aller Vorausicht nach bin ich am  9.1.wieder da, aber die Vorbereitungen darauf sollten natürlich jetzt schon loslaufen.

Status: Wie Weihnachten letztes Jahr im Internet gezeigt hat, heißt Weihnachten nicht mehr Weihnachten, sondern X-mas, also muss der Weihnachtsmann entsprechend auch ab jetzt X-man heißen!
Da X-mas quasi schon vor der Tür steht, ist es spätestens seit Oktober höchste Zeit, mit der Weihnachtsvorbereitung zu beginnen.Verzeihung, seit Oktober ist es höchste Zeit, mit dem Weihnachts-roll-out zu starten und die Christmas-Mailing-Aktion just in time vorzubereiten.

Hinweis:
Die Kick-Off-Veranstaltung (früher 1. Advent) für die diesjährige SANCROS (Santa Claus Road Show) findet bereits am 27. November statt. Daher wurde das offizielle come-together des Organizing Commitees unter
Vorsitz des CIO (Christmas Illumination Officer) abgehalten. Erstmals haben wir ein Projekt-Status-Meeting vorgeschaltet, bei dem eine in Workshops entwickelte to-do-Liste und einheitliche Job Descriptions erstellt wurden. Dadurch sollen klare Verantwortungsbereiche, eine powervolle Performance des Kundenevents und optimierte Geschenk-Allocations geschaffen werden, was wiederum den Service-Level erhöht und außerdem hilft, X-mas als Brandname global zu implementieren. Dieses Meeting diente zugleich dazu, mit dem Co-Head des Global Christmas Markets (früher Knecht Ruprecht) die Ablauforganisation abzustimmen, die Geschenk-Distribution an die zuständigen private-Schenking-Center sicherzustellen und die Zielgruppen klar zu definieren.

Erstmals sollen auch sog. Geschenk-Units über das Internet angeboten werden.

Die Service Provider (Engel, Elfen und Rentiere) wurden bereits via conference call virtuell informiert und die core-competence vergeben. Ein Bündel von Incentives und ein separates Team-Building-Event an
geeigneter location sollen den Motivationslevel erhöhen und gleichzeitig helfen, eine einheitliche corporate culture samt identity zu entwickeln.

Der Vorschlag, jedem Engel einen coach zur Seite zu stellen, wurde aus Budgetgründen zunächst gecancelled. Stattdessen wurde auf einer zusätzlichen Client Management Conference beschlossen, in einem testmarket als Pilotprojekt eine Hotline für kurzfristige Weihnachtswünsche einzurichten, um den added value für die Beschenkten zu erhöhen.

Durch ein ausgeklügeltes Management Information System (MIST) ist auch benchmark-orientiertes Controlling für jedes private-Schenking-Center möglich.
Nachdem ein neues Literaturkonzept und das layout-Format von externen Consultants (Osterhasen Associates) definiert wurde, konnte auch schon das diesjährige Goldene Buch (Golden Book Release V2.22.113.1) erstellt werden. Es erscheint als Flyer, ergänzt um ein Leaflet und einen Newsletter für das laufende updating. Hochauflagige lowcost-giveaways dienen zudem als teaser und flankierende Marketingmaßnahmen.
Ferner wurde durch intensives brainstorming ein Konsens über das Mission Statement gefunden.

Es lautet: „Let’s keep the candles burning“ und ersetzt das bisherige „Frohe Weihnachten“. X-man hatte zwar anfangs Bedenken angesichts des corporate redesigns. Er akzeptierte aber letztlich den progressiven Consulting- Ansatz, auch im Hinblick auf das Sharholder-value, und würdigte das Know-how seiner Investor-Relation-Manager.

Da konnte man nur sagen: Frohe Weihnachten.

Ach so: ich lege großen Wert auf die Feststellung, dass die Mail nicht aus dem Hause Wolters Kluwer, Heymanns-Strafrecht, Strafrecht-online oder dem ZAP-Verlag stammt 🙂 🙂