Monatsarchiv: September 2011

Der BGH als Zauberer, oder: Der Blick in die Zukunft…

Dass der BGH schnell sein kann, das weiß man. Dass der BGH auch in vielen Fällen in die Zukunft schauen kann und häufig die Revision deshalb verwirft, weil er trotz eines von ihm festgestellten Rechtsfehlers „sicher ausschließen“ kann, dass eine neue Verhandlung ein für den Angeklagten besseres Ergebnis bringen wird. Dass der BGH aber „zaubern kann“ bzw. so schnell ist und so weit/gut in die Zukunft schauen kann, wie er es uns in dem dem BGH, Beschl. v. 06.07.2011 – 2 StR 164/11 mitteilt, überrascht dann doch. Denn er hebt mit dem Beschl. v. 06.07.2011 ein Urteil des LG Aachen v. 24.11.2011 teilweise auf. Es heißt dort:

„Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 6. Juli 2011 gemäß §§ 349 Abs. 2 und 4, 354a StPO beschlossen:
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 24. November 2011 aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung entfällt. …“

Ich weiß, ich weiß, kann passieren. Überrascht dann beim BGH aber doch. Und gemerkt hat es bisher offenbar auch noch niemand, da auf der HP des BGH ein Berichtigungsbeschluss bisher nicht eingestellt ist

Aber fahren konnte er noch…

Gerade in der Tagespresse hier in Münster gelesen, vgl. z.B. aber auch hier: „Schlangenlinienfahrt mit 4,4 Promille„. Gehen und Sprechen ging bei dem Kraftfahrzeugführer nicht mehr, Pusten war kaum möglich, aber mit dem Auto fahren, das ging noch. Ich bin über solche „Glanzleistungen“ immer wieder überrascht. 4,4 Promille, das reicht ja für viermal absolut fahruntüchtig.

Die amtsärztliche Untersuchung des Pflichtverteidigers

Bei der Auswertung der BGH-Entscheidungen stoße ich gerade auf den BGH, Beschl. v.18.08.2011 – 5 StR 286/11. Und was ich dort lese, habe ich bisher noch nie gelesen bzw. erlebt:

Ergänzend bemerkt der Senat:
Auch wenn die Veranlassung des Vorsitzenden, den Pflichtverteidiger einer amtsärztlichen Untersuchung zum Zwecke der Feststellung seiner Verhinderung zu unterziehen, hier unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt war, verliert dieser Rechtsverstoß durch die freimütige und umfängliche Entschuldigung in seiner dienstlichen Erklärung vom 16. August 2010 (§ 26 Abs. 3 StPO) soviel an Gewicht, dass der Angeklagte keine Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters mehr haben konnte. Ein vernünftiger Angeklagter musste nämlich der Entschuldigung entnehmen, dass der Richter zur Selbstkorrektur bereit und fähig ist.

Sonntagswitz – Alles was mit dem Sommer zu tun hat – Nun aber wirklich …

Ich hatte ja schon in der vorigen Woche einen Versuch gestartet, Sommerwitze zu bringen, was aber leider aus technischen Gründen nicht geklappt hat (s. hier :-(). Daher dann noch einmal der Versuch:

Also, die Idee war, wegen des Sommers, den wir nicht hatten, „Sommerwitze“ zu bringen. Aber ich habe nichts Vernünftiges gefunden. Bei der Suche bin ich dann über den Begriff „Sommer…“ auf „Sommerferien gestoßen. Passt ja auch einigermaßen, da die in der letzten Woche in NRW zu Ende gegangen sind. Und dazu passt dann:

Nach den Sommerferien ist bei der Lehrerin und ihren Zweitklässlern – die sie auch schon im Vorjahr in der Ersten hatte – der Schulrat zu Gast. Sie schreibt einen Satz an die Tafel, den die Schüler vorlesen müssen: „Die Wiese ist schön grün.“
Keiner meldet sich. Die Lehrerin: „Na, wer kann mir diesen Satz denn vorlesen? Niemand?“
Da meldet sich plötzlich Fritzchen aus der letzten Reihe. Der Lehrerin wird schon ganz Angst, da der Fritz zu den schlechteren Schülern gehört und im Vorjahr noch nicht recht lesen konnte.
Die Lehrerin: „Ja, Fritzchen, bitte.“ Der Fritz liest vor: „Die Lehrerin hat einen knackigen Arsch.“ Darauf die Lehrerin: „Nein, Fritz, nein, hier steht doch: Die Wiese ist schön grün.“
Der Fritz dreht sich zur Seite und sagt zum Schulrat, der neben ihm sitzt: „Du Depp, wenn Du schon nicht lesen kannst, dann sag mir wenigstens nix Falsches vor!“

Sie am Check-In Schalter: „Schatz, wir hätten das Klavier mit in die Sommerferien nehmen sollen.“
Meint er entsetzt: „Wieso denn das?“
Antwortet Sie: „Weil da die Flugtickets drauf liegen!“

P.S. Kann heute mit elektronischen Tickets nicht mehr passieren.

Und dann noch – würde allerdings besser zum Beginn der Ferienzeit passen:

Es sagte der Amtmann: „Ich glaube, der Kollege ist urlaubsreif.“
„Wieso denn?“
„Er schläft neuerdings so unruhig.“

Wochenspiegel für die 35. KW, das war/ist die Frage, wann Verteidiger morgens aufstehen müssen, die Kronzeugenregelung und das „Datenschutzproblem“ bei 1&1

Wir berichten über;

  1. die Frage, ob Verteidiger morgens vor 06.00 Uhr aufstehen müssen, vgl. auch hier, und beides mit vielen Kommentaren,
  2. die Frage, wer im Rechtsstaat Recht hat,
  3. keine Ermittlungen gegen betrügerische (?) Rechtsanwälte,
  4. die Fahrerflucht nach einem rollenden Einkaufswagen (hatten wir hier auch schon),
  5. Gedanken zur sog. Kronzeugenregelung,
  6. ein Datenschutzproblem und die Kundenpflege bei 1 & 1, vgl. auch noch hier,
  7. Wunder im Gerichtssaal,
  8. Ermittlungen über das Internet,
  9. die Forderungen nach einem Pressestrafrecht,
  10. und dann war da noch der Kinderwagen im Hausflur.