Archiv für den Monat: April 2011

U-Haft: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte…

und das ist im OLG Oldenburg, Beschl. v. v. 24.03.2011 – 1 Ws 128/11 mit Sicherheit der Angeklagte, da das OLG den ihm geltenden Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot aufgehoben hat.

AG Jever und LG Oldenburg lagen/liegen im Clinch im Hinblick auf die Zuständigkeit. Das darf/kann, so das OLG, nicht zu Lasten des Angeklagten gehen, wenn dadurch z.B. die Eröffnung um mehrere Monate verzögert wird.

Was ist da eigentlich bei Facebook los?

Ist es ein Fehler oder bin ich zu „blöd“ zu erkennen, was da bei Facebook los ist. Seit einigen Tagen immer wieder diese bzw., vergleichbare Meldungen:

„Im Beitrag markiert von Detlef Burhoff Meine Top Profil-Stalker:
Dominik Heer – 1136 Besuche
Peter Strüwe – 983 Besuche
Peter Ratzka – 542 Besuche
Sven Rathjens – 300 Besuche
Schau dir an wer dein Profil sieht @ http://xx.xx.xx.xx/~billdotc/?o2zd7663“

Ist ja schön, wenn man u.a. auch sieht, dass die Kollegin Braun 983 mal auf der HP gewesen sein soll. Indes: ich kann es nicht glauben. Und die mich besuchenden Kollegen würde ich nicht unbedingt als Stalker bezeichnen. Wahrscheinlich eine ganz einfache (Ur)Sache, die ich nur nicht verstehe.

Alle Jahre wieder: Ostern, aber auch der EuGH zur ausländischen FE

Ostern  ist – ebenso wie Weihnachten – alle Jahre wieder. Und alle Jahre wieder gibt es auch Entscheidungen des EuGH zur ausländischen Fahrerlaubnis, einer der verkehrsrechtlichen Dauerbrenner.

Der EuGH, Beschl. v. 02. 12. 2010 – C-334/09 (Rechtssache Scheffler) musste dazu jetzt noch einmal Stellung nehmen. „Musste“ ist deshalb formuliert, weil man der Entscheidung des EuGH schon deutlich anmerkt, dass der EuGH dieses Problem und die damit zusammenhängenden Fragestellungen eigentlich „leid ist“. Denn der EuGH sagt erneut, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine es deutschen Behörden verwehrt, die Nichteignung eines Führerscheinsinhabers aufgrund eines negativen Eignungsgutachtens festzustellen, wenn die Gründe für die Aufforderung zur Beibringung des Gutachtens ausschließlich vor der Erteilung des ausländischen Führerscheins zu sehen sind und kein Bezug zum Verhalten des Betroffenen nach der Erteilung des EU-Führerscheins besteht.

Der EuGH hatte auch schon früher ausgeführt, dass nur neue, nach der Erteilung der Fahrerlaubnis liegende Umstände geeignet seien, die Anerkennung ausländischer Führerscheine abzulehnen. Das hat er jetzt noch einmal klargestellt. Neu ist nur der vom EuGH nunmehr aufgestellte Grundsatz, dass auch nachträglich beigebrachte Eignungsgutachten Bezug auf Umstände haben müssen, die nach Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis liegen, um ggf. anerkennungsschädlich zu sein.

Wochenspiegel für die 17. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten:

  1. Über einen unpünktlichen Strafverteidiger.
  2. Über das, was Polizisten bei Kontrollen nicht mögen.
  3. Über eine schnelle Geburt.
  4. Sind Briefe wirklich am nächsten Werktag da? Meine nie 🙂
  5. Über den Radfahrer und die Vorfahrt.
  6. Über mal ein ganzes anderes Ranking.
  7. Über (keine) Pflichtverteidigung bei Bewährung.
  8. Über die Fluchtgefahr bei Ausländern.
  9. Über den insolventen Mandaten und die Kosten.
  10. Über einen unerwarteten Steuerbescheid.