Archiv für den Monat: August 2009

Verwenden des Leitspruchs „Blood & Honour“ strafbar?

Morgen (13.08.2009) wird der 3. Strafsenat des BGH im Verfahren 3 StR 228/09 anhand des Beispiels der in Deutschland verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung „Blood & Honour“ über die Frage zu entscheiden haben, ob der Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation (§ 86 a StGB) auch dann erfüllt ist, wenn eine NS-Parole (hier der Leitspruch „Blut und Ehre“ der Hitlerjugend) in wortgetreuer Übersetzung in eine andere Sprache Verwendung findet. Ferner muss sich der BGH in seiner Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob und ggfs. unter welchen Umständen dem Namen einer verbotenen Vereinigung die Eigenschaft eines Kennzeichens im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 1 StGB zukommt.

 

Pflichtverteidiger im OWi-Verfahren wegen BVV bei Blutentnahme!!

Inzwischen hat auch das OLG Bremen in einem Beschluss vom 14.07.2009 (Ss BS 15/09) die Auffassung vertreten, dass dann, wenn in der HV die Frage eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verletzung des Richtervorbehalts aus § 81a Abs. 2 StPO strittig wird, ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist. Was interessant ist: Es handelte sich nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG (also Drogenfahrt) und es ist auf die Rechtsbeschwerde hin das Urteil aufgehoben worden. Also schon eine Besonderheit. Denn wann gibt es im OWi-Verfahren schon mal einen Pflichtverteidiger?

Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung tritt am 4. August 2009 in Kraft

Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung wird am 4. August 2009 in Kraft treten. Es verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können – anders als bisher – mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren tritt am 04.08.2009 in Kraft

Heute ist im BGBl., S. 2353 das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren in Kraft getreten. Damit sind ab morgen (vgl. Art. 3 des Gesetzes) die neuen Vorschriften der §§ 160a, 202a, 212 und vor allem die der §§ 257b und 257c in Kraft. Es wird interessant werden zusehen, wie die Praxis mit der Neuregelung umgeht.

OpferRRG und U-Haft-Recht im BGBl. verkündet

Gestern sind im Bundesgesetzblatt die beiden ersten gesetzlichen Neuregelungen aus dem „Gesetzesmarathon“ zum Ende der 16. Legislaturperiode verkündet worden. Das OpferRRG (BGBl. I, S. 2280). mit den Änderungen im Recht der Nebenklage und bei der Pflichtverteidigung tritt am 01.10.2009 in Kraft, die Änderungen im U-Haftrecht treten zum 01.01.2010 (BGBl. I, S 2274) in Kraft. Hier will man den Ländern ein wenig mehr Zeit geben, ihre eigenen Gesetze noch zu verabschieden. Wenn das nicht klappt, gilt aufgrund einer Übergangsregelung dann noch die alte StPO. Das wird ein fröhliches Hin und Her.