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Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung tritt am 4. August 2009 in Kraft

Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung wird am 4. August 2009 in Kraft treten. Es verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können – anders als bisher – mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Gesetzesentwurf gegen unerwünschte Telefonwerbung

Mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP hat der Bundestag vor Kurzem den Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen verabschiedet.

Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist u.a. ein Verbot der Rufnummerunterdrückung. Zuwiderhandlungen dagegen können in Zukunft mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.