Nun haben wir die 51. Woche des Jahres 2015 hinter uns liegen, Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Tür. „Heißa, drei mal werden wir noch wach….“, so heißt es bei den Kindern – und vielleicht auch bei dem ein oder anderen Erwachsenen, der sich auf ein paar ruhige Feiertage freut. Vorher gibt es aber erst noch einen Wochenspiegel, in dem wir berichten über:
- das NSU-Verfahren in München, mit: Was heißt Glaubwürdigkeit? Der NSU als Schimäre, oder: Schweigen im Strafverfahren – Der NSU Prozess als mahnendes Beispiel, oder auch mein eigener Beitrag: Stille Nacht, heilige Nacht, nicht für B. Zschäpe, oder: Ein paar weitere Gedanken zum NSU-Verfahren….
- Mollath am BGH,
- Wir wissen mit wem du gesprochen hast – Vorratsdatenspeicherung wieder in Kraft, oder: Ab heute wieder Vorratsdatenspeicherung in Deutschland,
- zum Download: Notfallkoffer Strafverteidigung – Haftgrund Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung,
- dazu passt: Der Anfangs-, hinreichende und dringende Tatverdacht,
- Rechtsanwalt fotografiert Gegenanwalt vor Gerichtssaal – Mandant nutzt Foto zum Mobbing auf Facebook,
- LG Kempten: Sofortiges Auffahren auf den linken Fahrstreifen der Autobahn führt bei Unfall zur Alleinhaftung,
- Rettungsassistent: Patientendiebstahl führt zur Entlassung,
- und passend zur Jahreszeit: Paket verloren: wer haftet wann – was tun?,
- und dann war da noch die Frage: Warum sollen sich Nutzer anonym im Internet bewegen (dürfen)?

