Schlagwortarchiv: Strafverfahren

Abspracheregelung im Bundestag

Kernstück des Entwurfs für ein Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (BT-Drs. 16/11736) ist eine Regelung in der Strafprozessordnung.

Zentrale Punkte sind:

  • Nur das Strafmaß soll Gegenstand einer Absprache sein dürfen; es soll sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten orientieren müssen.
  • Außerdem soll eine Absprache nicht alleinige Grundlage eines Urteils sein dürfen.
  • Auch bei einem Geständnis soll das Gericht weiterhin verpflichtet bleiben, den wahren Sachverhalt bis zu seiner Überzeugung zu ermitteln.
  • Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, soll eine Absprache nur in der öffentlichen Hauptverhandlung zustande kommen. Vorgänge außerhalb der Hauptverhandlung soll das Gericht öffentlich mitteilen müssen.
  • Verständigungen sollen stets umfassend protokolliert und im Urteil erwähnt werden müssen.
  • Das Urteil soll auch nach einer Verständigung in vollem Umfang überprüfbar bleiben.

Den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 16/11736

Abspracheregelung im Parlament

Morgen steht auf der Tagesordnung des Bundestages die erste Lesung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung (BT-Drucksache 16/11736), mit dem die Absprachen im Strafverfahren (endlich) geregelt werden sollen. Man darf ja gspannt sein, ob dieser Gesetzesentwurf denn nun auch noch in dieser Legislaturperiode Gesetz wird. Man fragt sich, warum die Regierung dieses Vorhaben erst so spät – so kurz vor Ende einbringt. Und: Der BT hat ja noch ein umfangreiches weiteres Programm: 2. Opferrechtsreformgesetz mit erheblichen Änderungen usw. Und das alles im Schnelldurchlauf? Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt.

Weitere Stärkung des Opferschutzes im Strafverfahren

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes auf den Weg gebracht. Der Vorschlag schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu stärken. Zu dem Entwurf, der weitere Änderungen und Verbesserungen im Opferschutz bringen soll, können jetzt die Ressorts Stellung nehmen. Das Kabinett soll im Februar 2009 mit dem Entwurf befasst werden. Es ist m.E. aber recht unwahrscheinlich, dass das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode Gesetz wird. Der Entwurf setzt die Tendenz fort, die wir seit einigen Jahren im Strafverfahren beobachten können: Immer mehr rückt das Opfer in den Vordergrund, während der Angeklagte, um dessen Schicksal es ja nun eigentlich geht, immer mehr in den Hintergrund rückt.