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Eltern aufgepasst – die Aufsichtspflicht beim Feuerwerk in der Silvesternacht

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Das Ende des Jahres naht und damit die Silvesterknallerei. Wer Kinder hat/hatte, weiß um den Reiz, den das Feuerwerk und die Feuerwerkskörper und die Silvesterknallerei ausmachen. Daher zur Warnung/Mahnung an alle Eltern, die heute mit ihren Kindern an einem Feuerwerk teilnehmen bzw. das selbst veranstalten wollen, der Hinweis auf das OLG Schleswig, Urt. v. 12.11.1998 – 5 U 123/97, das sich mit der Aufsichtspflicht aus § 832 BGB befasst.

Die Leitsätze

1. Einem 7 1/2-jährigen Jungen das selbständige Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu gestatten, begründet eine Verletzung der Aufsichtspflicht und eine Haftung der Eltern nach § 832 BGB.

2. Bei der Teilnahme am Feuerwerk in der Silvesternacht dürfen die aufsichtspflichtigen Eltern ein Kind dieses Alters nicht aus den Augen lassen und haben in Rechnung zu stellen und zu verhindern, daß Blindgänger gesucht und erneut gezündet werden.