Schlagwort-Archive: RVG

Änderungen des RVG – seit heute auf dem Weg. Was kommt?

© Gina Sanders – Fotolia.com

Wir hatten ja hier auch schon über den Referentenentwurf zum 2. KostRMoG berichtet (vgl. hier). Seit heute ist das Gesetz auf dem Weg. Denn das Bundeskabinett hat einen „Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG)“ beschlossen, der nuns einen parlamentarischen Weg gehen wird. Darüber hat j auch schon das BMJ in seiner heutigen PM berichtet (vgl. hier) und BRAK und DAV freuen sich auch (vgl. hier).

Nun muss man mal sehen, was vom Referentenentwurf übrig geblieben ist, und was dann im Gesetzgebungsverfahren vom Regierungsentwurf im Bereich Änderungen des RVG übrig bleibt. Erhöhung der anwaltlichen Gebühren sind ja nie besonders beliebt. „Schaun wer mal“ – ich werde weiter berichten :-).

Lesetipp: Anwaltliche Vergütung im Berufungsverfahren und bei förmlichen/formlosen Rechtsbehelfen

Auf meiner Homepage Burhoff-online sind folgende gebührenrechtliche Beiträge eingestellt worden und stehen damit zum kostenlosen Download bereit.

Und erlaubt ist bei diesem Beitrag noch einmal ein Hinweis auf „Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., 2012″.

Lesetipp: Rechtsprechung zu Teil 4 und 5 VV RVG

Auf meiner Homepage burhoff-online steht jetzt der von mir stammende Beitrag aus RVGreport 2012, 132: „Rechtsprechungsübersicht zum Paragrafenteil des RVG aus dem Jahr 2011 – Teil 2“ zum kostenlosen Download online . Der Beitrag enthält in tabellarischer Form eine Zusammenstellung der Rechtsprechung der letzten Monaten zum VV, im Wesentlichen betreffend die Teil 4 und 5 VV RVG.

Bei der Gelegenheit dann – wie immer – ein wenig Werbung mit dem Hinweis auf  „Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., 2012“.

Verfahrens-/Terminsgebühr – das OLG Bremen sagt uns, was Sache ist. Wirklich?

Ich habe länger überlegt, ob ich zu OLG Bremen, Beschl. v. 24.11.2010 – II AR 115/10 bloggen soll oder nicht. Ist immer so eine Sache, wenn ein OLG sich die Literatur vornimmt und erklärt, wie es richtig geht.

So in dem Beschluss, wobei auffällt: Warum eigentlich nur meine Ausführungen in Burhoff (Hrsg.) RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl.,? Ich bin nämlich – Gott sei Dank – nicht der Einzige, der es richtig macht, wenn es um die Abgrenzung der Abgeltungsbereiche der Verfahrens- und der Terminsgebühr geht und um die Frage: Wo sind eigentlich Vorbereitungs- und Nachbereitungsarbeiten einzustellen/abzurechnen.

M.E. – und nach der Auffassung der h.M. in Rechtsprechung und Literatur bei der Terminsgebühr. Das OLG Bremen meint bei der Verfahrensgebühr und erklärt mir dabei dann auch gleich, was ich mir beim Schreiben der Gesetzesbegründung zum RVG wohl an der Stelle wohl gedacht habe. Damit habe ich Probleme. Andere OLGs werden damit Schwierigkeiten haben, wenn das OLG Bremen ihnen attestiert, ihre Beschlüsse seien „wenig überzeugend“ Nun ja, in Bremen weiß man es offenbar (besser). Ach übrigens: Der BGH macht es in seiner Rechtsprechung zur Pauschgebühr für die Teilnahme an einer Hauptverhandlung beim BGH auch anders. Aber das erwähnt das OLG Bremen dann nicht.

Lesetipp: Überlange Gerichtsverfahren und 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Auf meiner Homepage Burhoff online sind gerade zwei Volltexte zu von mir stammenden Beiträgen eingestellt worden:

Und da es ein Lesetipp ist, auch ein wenig Werbung, und zwar für den RVG-Kommentar. Bestellung hier 🙂