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(Sonntäglicher) Lesetipp: „Vorschuss auf die Pauschgebühr“ aus RVGreport 2011, 407

Folgender Lesetipp:  Auf meiner Homepage www.burhoff.de ist gerade mein Beitrag aus RVGreport 2011, 407: „Vorschuss auf eine Pauschgebühr (§ 51 Abs. 1 Satz 5 RVG)“. eingestellt worden. Er enthält eine Darstellung der Vorschussproblematik bei der Pauschgebühr des Pflichtverteidigers nach § 51 RVG. Wie immer ist ein kostenfreier Download möglich.

In einem solchen gebührenrechtlichen Posting weise ich dann (natürlich) – Vorsicht: Werbung!!!- auch noch einmal auf den inzwischen in der 3. Auflage vorliegenden Kommentar „Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen“ hin, den man hier bestellen können.

 

 

Wichtige Leseproben auf meiner HP: OWi-Handbuch und RVG-Kommentar

Wie häufige Besucher meiner HP vielleicht wissen, sind dort Leseproben in den Werken möglich, an denen ich als Autor und/oder Herausgeber beteiligt bin. Nach dem Erscheinen der beiden Neuauflagen sind jetzt die Dateien aktualisiert worden. Wer Lust hat, kann also mal nachschauen, und zwar zum

Die Dateien kann man übrigens auch downloaden. Ach so: Ja, das war Werbung 🙂 :-D.

Lesetipp: Gebührenrechtlicher Rechtsprechungsbeitrag

Auch hier möchte ich dann auf den gestern online gestellten gebührenrechtlichen Beitrag: „Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4 – 7 VV RVG aus dem Jahr 2010 – Teil 2aus RVGreport 2011, 162 hinweisen. Er enthält eine tabellarische Zusammenstellung der Rechtsprechung zum VV betreffend Teile 4, 5, 6 und 7 des RVG aus dem Jahr 2011.

Der Beitrag steht auf meiner HP www.burhoff.de zum kostenlosen Download bereit.

Was will ich eigentlich auf Mallorca…

habe ich gerade bei einem Strandspaziergang auf Borkum gedacht. Denn die Nordsee zeigt sich im Moment von Ihrer besten Seite. Strahlend blauer Himmel – ohne jede Wolke -, keine Menschenmassen… gut, nicht ganz so warm, aber das war es ja wohl in den letzten Tagen auf Mallorca auch nicht. Daher: Bleibe im Lande und…

Ach so.  Was mache ich hier? Korrekturlesen für den RVG-Kommentar, der im August in der 3. Aufl. kommt. Also nicht (nur) Urlaub.

 

 

DAV & BRAK einig: Gebührenanpassung jetzt!

Aus der DAV-Depesche 48/10:

„1. Der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer und der Präsident der BRAK, Rechtsanwalt Filges, haben am 15. Dezember persönlich der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ein gemeinsames Schreiben von DAV und BRAK übergeben, mit dem die Forderung des DAV auf 15 %-ige Anpassung der Anwaltsgebühren, der sich die BRAK und die Kammern seit Herbst 2009 angeschlossen haben, nachdrücklich wiederholt wird.

Der DAV hatte diese Forderung schon im April 2008 bei der seinerzeitigen Bundesjustizministerin Zypries durch seinen damaligen Präsidenten, Rechtsanwalt Kilger, erstmals erhoben (siehe DAV-Depesche Nr. 18/08 vom 8. Mai 2008, Punkt 1 sowie die DAV-Pressemitteilung DAT-02/08 vom 1. Mai 2008). Dem gemeinsamen Schreiben von DAV und BRAK ist ein „Gemeinsamer Katalog von DAV und BRAK: Vorschläge zur strukturellen Änderung bzw. Ergänzung des RVG“ beigefügt. Dieser Katalog umfasst im Einzelnen 17 Vorschläge zur Änderung des RVG im Rahmen der geforderten Gebührenanpassung. Als Beispiele, bei denen im Besonderen strukturelle Nachbesserungen erfolgen müssen, sind das Sozialrecht und das Ausländer- und Asylrecht benannt.

Zum Schreiben von DAV und BRAK zur linearen Gebührenanpassung vom 15. Dezember 2010, zum „Gemeinsamen Katalog DAV/BRAK zu RVG-Änderungen“ und zur gemeinsamen Pressemitteilung; unter www.davblog.de finden Sie auch einen Podcast zum Thema.“

Eins darf man nicht übersehen: Das RVG hat keine linearen Erhöhungen gebracht. So weit es durch das RVG zu Gebührenerhöhungen gekommen ist, sind die auf die strukturellen Änderungen zurückzuführen.

Hier finden Sie Berichte darüber in der FAZ und dem Handelsblatt.