Schlagwort-Archive: OLG Brandenburg

Der Kampf um den Vorsatz bei der Trunkenheitsfahrt

Im Verkehrsrecht gibt es einen Dauerbrenner: Das ist der Kampf um den Vorsatz bei § 316 StGB. Immer wieder argumentieren die AG, dass (allein) aus der Höhe der BAK auf Vorsatz geschlossen werden kann. Immer wieder lehnen die OLG dies ab, weil es eben einen solchen Erfahrungssatz nicht gibt. So jetzt vor kurzem auch mal wieder das OLG Brandenburg in einem Beschl. v. 10.06.2009, 2 Ss 17/09. Aber ich bin sicher: Der Kampf geht weiter.

Seitenwechsel: Schuldspruch gegen Horst Mahler wegen Verwendens Zeichen verfassungswidriger Organisationen

Das OLG Brandenburg hat einen Schuldspruch wegen des Verwendens Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen Horst Mahler bestätigt. Der Angeklagte Horst Mahler zeigte am 15.11.2006 gegen 16.30 Uhr vor der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen den „Deutschen“ Gruß. Dabei rief er entweder „Sieg heil“ oder „Heil Hitler“. In erster Instanz erließ das AG Cottbus gegen den Angeklagten zunächst einen Strafbefehl wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und setzte darin eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen fest. Auf den Einspruch des Angeklagten verurteilte ihn das AG am 23.11.2007 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Dagegen haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Cottbus Berufung eingelegt. Mit Urteil vom 22.07.2008 verwarf das LG Cottbus die Berufung des Angeklagten als unbegründet und verurteilte ihn auf die Berufung der Staatsanwaltschaft zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten. Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat das OLG Brandenburg hinsichtlich des Schuldspruches mit Beschluss als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit steht rechtskräftig fest, dass die dem Angeklagten vorgeworfene Handlung den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt. Hinsichtlich der verhängten Strafe hat der Senat die Strafsache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LG Cottbus zurückverwiesen, da die Strafzumessungserwägungen der Kammer nicht frei von Rechtsfehlern waren.

Beschluss des OLG Brandenburg vom 17.03.2009

Pflichtverteidiger bei Verstoß gegen Richtervorbehalt

Die mit der Verwertung einer unter Verletzung des Richtervorbehalts gewonnenen Blutprobe (§ 81a StPO) zusammenhängenden Fragen sind schwierig. Deshalb ist in den Fällen dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Das hat jetzt das OLG Brandenburg entschieden (vgl. Beschl. v. 26.01.2009, 1 Ws 7/09).