Schlagwortarchiv: Erstreckung

Wochenspiegel für die 24. KW., oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten:

  1. immer noch über Kachelmann, hier, hier, hier und hier (immer noch kein Ende?),
  2. Über die Bedeutung der Erstreckung nach § 48 Abs. 5 Satz 1 RVG, s. auch hier.
  3. ein wenig über die Strafbarkeit bei kino.to, vgl. auch hier.
  4. Über Messfehler bei ESO ES 1.0, vgl. auch hier.
  5. Über ein Knastranking.
  6. Über die Beschlagnahmefähigkeit von Domains, vgl. auch hier.
  7. Über die Kennzeichnungspflicht von Polizisten in Brandenburg,
  8. Über Medikamente für den Selbstmord und den EGMR.
  9. Über das „Karriermodell Dogendealer„,
  10. und über den Hund und den Briefträger.

Verbindung von Verfahren und Pflichtverteidigung: Achtung bei den Gebühren

Eine – in meinen Augen mal wieder fiskalisch geprägte – Entscheidung des OLG Oldenburg, Beschl. v. 27.12.2010 – 1 Ws 583/10 zwingt m.E. zum Umdenken bei der Erstreckung.

Das OLG Oldenburg will nämlich die Frage wohl bejahen, ob auch dann eine ausdrückliche Erstreckung nach § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG erforderlich ist, wenn erst verbunden wird und dann (später) die Pflichtverteidigerbestellung erfolgt. Die ganz h.M. sieht das anders und löst die Problematik über § 48 Abs. 5 Satz 1 RVG. Das OLG Oldenburg will den Satz 3 nun auf alle Verbindungen anwenden, übersieht dabei aber m.E., dass dafür schon nach dem Wortlaut der Vorschrift überhaupt kein Raum mehr ist. Denn es liegt nur noch eine Angelegenheit vor.

Für die Verteidigungspraxis ist aus der Entscheidung der dringende Rat an den Verteidiger abzuleiten, jetzt in allen Verfahren, in denen verbunden wird, in Zusammenhang mit einer Pflichtverteidigerbestellung ausdrücklich die Erstreckung zu beantragen. Nur so lässt es sich vermeiden, dass Gebühren verloren gehen.