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Radikalkur aus Berlin? Nicht mehr 18, sondern nur 8 Punkte sollen schon für die Entziehung der FE ausreichen…

Über die Ticker laufen derzeit Meldungen, wonach es einen radikalen Umbau des Punktesystems geben soll, jedenfalls hat das der Bundesverkehrsminister geplant. Gemunkelt worden ist von dieser „Reform“ ja schon länger. Aber jetzt gibt es erste Einzelheiten, über die berichtet wird (vgl. z.B. hier).

Ausreichen sollen demnächst für die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits acht Punkte im VZR. Hört sich dramatisch an, wird aber ein wenig dadurch relativiert, dass auch die „zu vergebenden Punkte“ reduziert werden. Man muss mal sehen, wenn die Pläne auf dem Tisch liegen, ob und wie das zusammen passt.

Der DAV hat sich auch schon in einer PM geäußert. Dort heißt es:

„Punkte in Flensburg – System muss einfacher und gerechter werden

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt grundsätzlich die Vereinfachung des Punktesystems. Die vereinfachte Löschung der Eintragungen ist dringend notwendig, weil das System für die Verkehrsteilnehmer derzeit undurchsichtig und nur schwer nachvollziehbar ist. Außerdem ist das System ineffizient, weil das jahrelange Fortschreiben alter minimaler Verstöße keine Rückschlüsse auf das aktuelle Fahrverhalten zulässt.

Allerdings warnt Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des DAV, vor der Gleichstellung von schweren Verstößen mit kleineren Übertretungen: „Es erscheint höchst problematisch, wenn zur Verwaltungsvereinfachung kleine Nachlässigkeiten eines ansonsten verantwortungsbewussten Autofahrers mit dem bedenkenlosen Fahrverhalten von Verkehrsrowdies gleichgesetzt werden.“

Bezüglich des Fahrverbots schon bei acht Punkten müsse darauf geachtet werden, dass die Reform aber nicht zu mehr Führerscheinentzügen führt.

Dringend notwendig ist in diesem Zusammenhang auch die Einführung der lange geforderten Einführung des gerichtlichen Rechtsschutzes bei der Anordnung der MPU. „Im Moment wird der Verkehrsteilnehmer rechtlos gestellt, wenn die MPU angeordnet wird,“ so Riedmeyer weiter.

Interessant wird sicherlich die Antwort auf die Frage werden, was denn mit den bisher bereits eingetragenen Punkte ist und wie man damit umgeht.

Seit sieben Jahren Nullrunden für die Anwälte

Ich zitiere aus der PM des DAV 15/11 v. 17.05.2011, auf die ich u.a. über den Nachrichtendienst von Jurion gestoßen bin:

„Seit sieben Jahren Nullrunden – Anwaltschaft fordert Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung

Bei der Frühjahrskonferenz der Justizminister (JuMiKo), die vom 18. bis 19.05.2011 in Halle (Saale) stattfindet, wird auch das Thema der Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung besprochen werden. Aus diesem Anlass bekräftigt der Deutsche Anwaltverein (DAV) seine schon 2008 erhobene Forderung, eine Anpassung der gesetzlichen Vergütungstabellen vorzunehmen und appelliert an die JuMiKo, die Umsetzung zu unterstützen.

Gebührenanpassung realistisch nicht vor dem 01.07.2013

Für viele Anwältinnen und Anwälte werde es nach Jahren der Nullrunden immer schwieriger, ihren Honorarforderungen das RVG zugrunde zu legen, betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Die Kosten für den Betrieb einer Anwaltskanzlei und die Löhne der Mitarbeiter seien in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Schon vor drei Jahren – im April 2008 – forderte der damalige DAV-Präsident Kilger eine moderate Anpassung der Anwaltsgebühren um insgesamt 15 Prozent. Dies entspreche einer jährlichen Steigerungsrate von lediglich 2,14 Prozentpunkten seit der letzten Gebührennovelle durch das RVG zum 01.07.2004 bis zum 01.07.2011. Eine Gebührenanpassung wird realistisch nicht vor dem 01.07.2013 wirksam werden. Dann sind bereits neun Jahre seit der RVG-Einführung verstrichen. Die Anpassung müsse daher aus heutiger Erkenntnis 19 Prozent betragen (2,11 Prozent pro Jahr zwischen 01.07.2004 und 01.07.2013). Dies liege unter der allgemeinen Lohnentwicklung, betont Ewer weiter.

Honorarvereinbarungen sind nicht die Lösung

Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins sind die Bundesländer gefordert, diese Initiative zu unterstützen. Es geht darum, dass sich nicht immer mehr Anwältinnen und Anwälte aus der gesetzlichen Vergütungsverordnung verabschieden und Honorarvereinbarungen abschließen. Die gesetzliche Vergütungsordnung bringt Sicherheit, Kalkulierbarkeit und ist letztlich günstiger für eine Vielzahl der Mandanten, als wenn keine staatliche Vergütungsregelung bestehen würde.“

Im Grunde ist das so noch nicht einmal ganz richtig, denn lineare Erhöhungen hat es schon seit 1994 nicht mehr gegeben. Die Erhöhungen durch das RVG waren/sind auf die strukturellen Änderungen zurückzuführen.

DAV & BRAK einig: Gebührenanpassung jetzt!

Aus der DAV-Depesche 48/10:

„1. Der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer und der Präsident der BRAK, Rechtsanwalt Filges, haben am 15. Dezember persönlich der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ein gemeinsames Schreiben von DAV und BRAK übergeben, mit dem die Forderung des DAV auf 15 %-ige Anpassung der Anwaltsgebühren, der sich die BRAK und die Kammern seit Herbst 2009 angeschlossen haben, nachdrücklich wiederholt wird.

Der DAV hatte diese Forderung schon im April 2008 bei der seinerzeitigen Bundesjustizministerin Zypries durch seinen damaligen Präsidenten, Rechtsanwalt Kilger, erstmals erhoben (siehe DAV-Depesche Nr. 18/08 vom 8. Mai 2008, Punkt 1 sowie die DAV-Pressemitteilung DAT-02/08 vom 1. Mai 2008). Dem gemeinsamen Schreiben von DAV und BRAK ist ein „Gemeinsamer Katalog von DAV und BRAK: Vorschläge zur strukturellen Änderung bzw. Ergänzung des RVG“ beigefügt. Dieser Katalog umfasst im Einzelnen 17 Vorschläge zur Änderung des RVG im Rahmen der geforderten Gebührenanpassung. Als Beispiele, bei denen im Besonderen strukturelle Nachbesserungen erfolgen müssen, sind das Sozialrecht und das Ausländer- und Asylrecht benannt.

Zum Schreiben von DAV und BRAK zur linearen Gebührenanpassung vom 15. Dezember 2010, zum „Gemeinsamen Katalog DAV/BRAK zu RVG-Änderungen“ und zur gemeinsamen Pressemitteilung; unter www.davblog.de finden Sie auch einen Podcast zum Thema.“

Eins darf man nicht übersehen: Das RVG hat keine linearen Erhöhungen gebracht. So weit es durch das RVG zu Gebührenerhöhungen gekommen ist, sind die auf die strukturellen Änderungen zurückzuführen.

Hier finden Sie Berichte darüber in der FAZ und dem Handelsblatt.

Nummernschilder für Polizisten, das wäre es…

Der DAV fordert eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten, das meldet gerade der Newsletter des DAV. Dort heißt es:

In Deutschland gibt es bis heute keine generelle und für alle Bereiche der Polizeiarbeit verbindliche Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete. Eine solche Kennzeichnung hilft aber, Polizisten im Falle rechtswidriger Übergriffe zu identifizieren. Die Polizei ist mit weit reichenden Befugnissen ausgestattet, deren Wahrnehmung für den betroffenen Bürger fast immer einen Eingriff in seine Grundrechte bedeuten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert daher die deutschlandweite Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete. Die Nachprüfbarkeit der Ausübung der Polizeibefugnisse ist notwendige Voraussetzung für einen Rechtsstaat. Überdies entspricht die Kennzeichnungspflicht dem Selbstverständnis einer Polizei in der modernen Gesellschaft, die sich als bürgernah versteht und den Bürgern offen, kommunikativ und transparent entgegen tritt.“

Näheres hier.

Justiz im 21. Jahrhundert angekommen? – Neues EU-Justizportal – eine Anlaufstelle für Rechtsinformationen

Aus der letzten DAV-Depesche 27/10 habe ich folgende Information „geklaut“:

„Die EU-Kommission will die Justiz ins 21. Jahrhundert bringen. Dafür hat sie am 16. Juli 2010 das so genannte Europäische Justizportal frei geschaltet. Die Seite soll Rechtsanwälten, Notaren, Richtern sowie Bürgern und Unternehmen die juristische Informationssuche erleichtern. In 22 EU-Sprachen stellt das Portal grundlegende Informationen über das Europarecht und die nationalen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten bereit. Rechtsanwälte, Notare und Richter können Rechtsdatenbanken konsultieren, Kollegen über das justizielle Netz kontaktieren und Informationen zu Schulungs- und Fortbildungsangeboten abrufen. Das Portal hilft auch bei der Organisation von Videokonferenzen. Bis 2013 sollen weitere Inhalte hinzukommen. Unter anderem will EU-Justizkommissarin Reding die nationalen Register für Insolvenzen, Testamente, Grundbucheinträge und Unternehmen mit dem Portal verbinden. Dies soll insbesondere den Notaren helfen. Auch das europäische Mahnverfahren soll integriert werden. Der DAV engagiert sich für einen weiteren Ausbau der Plattform mit Inhalten für die anwaltliche Praxis.“

Schön von der EU-Kommission. Nur: Manchmal wäre man bei der deutschen Justiz froh, wenn sie schon im 20. Jahrhundert wäre. 🙂