Nummernschilder für Polizisten, das wäre es…

Der DAV fordert eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten, das meldet gerade der Newsletter des DAV. Dort heißt es:

In Deutschland gibt es bis heute keine generelle und für alle Bereiche der Polizeiarbeit verbindliche Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete. Eine solche Kennzeichnung hilft aber, Polizisten im Falle rechtswidriger Übergriffe zu identifizieren. Die Polizei ist mit weit reichenden Befugnissen ausgestattet, deren Wahrnehmung für den betroffenen Bürger fast immer einen Eingriff in seine Grundrechte bedeuten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert daher die deutschlandweite Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete. Die Nachprüfbarkeit der Ausübung der Polizeibefugnisse ist notwendige Voraussetzung für einen Rechtsstaat. Überdies entspricht die Kennzeichnungspflicht dem Selbstverständnis einer Polizei in der modernen Gesellschaft, die sich als bürgernah versteht und den Bürgern offen, kommunikativ und transparent entgegen tritt.“

Näheres hier.

6 Gedanken zu „Nummernschilder für Polizisten, das wäre es…

  1. RA Müller

    Wie wäre es ergänzend damit, die Polizei zur Aushändigung von schriftlichen Belehrungshinweisen zu verpflichten? Wer „Einverständniserklärungen zur Blutentnahme“ mit sich führt, die der Betroffene unterzeichnen soll, dem ist auch zuzumuten, die Belehrung ergänzend schriftlich vorzunehmen.

    Das ginge indes mit der Gefahr einher, daß die Belehrung dann auch tatsächlich gelesen werden… 😉

  2. RA JM

    @ RA Burhoff: Naja, ganz so weit, dass jeder Kommunikationspartner der Polizei auch gleich ein „verhafteter Beschuldigter“ ist (und somit § 114 b StPO unterfällt), sind wir glücklicherweise noch nicht. 😉

    Ansonsten: Weiterhin schönen Urlaub!

  3. Pingback: DAV zur Kennzeichnungspflicht für Polizisten | ViaJura

  4. Detlef Burhoff

    @ Kollege Melchior: ups, da war der Wunsch der Vater des Gedanken. Sie haben natürlich Recht, eine völlig andere Situation. Aus der „Nummer“ komme ich – wenn überhaupt – jetzt nur noch raus, wenn ich sage: So etwas Ähnliches haben wir in § 114 StPO… Besten Dank für die Urlaubswünsche. Sieht ganz gut aus, mal sehen, was Tiel Silke macht….

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