Schlagwort-Archive: Beförderungserschleichung

Wochenspiegel für die 46. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten:

  1. Über die Strafanzeige gegen einen Richter, vgl. hier.
  2. Über den Richtervorbehalt und den Textbaustein wurde hier berichtet, vgl. auch noch hier.
  3. Nochmals zur Beförderungserschleichung hier.
  4. Vollmachtsfragen sind immer interessant, vgl. hier und hier, über manche Formulierung kann man streiten.
  5. Immer wieder, wenn ich das so aufgeschrieben habe…, vgl. hier.
  6. Das Internetportal zur Richterbewertung, vgl. hier.
  7. Zum Fest der Sachbeschädigung 🙂 hier ein Beitrag.
  8. Zu der Entscheidung BGH 1 StR 351/10 dann noch einmal hier.
  9. Über ein Verfahren gegen Marihuana-Züchter wird hier berichtet.
  10. Nochmals die Winterreifenpflicht, vgl. hier.

Fahrgast ohne Ticket muss nicht unbedingt ein Schwarzfahrer sein

Das OLG Frankfurt hat im Sommer in seinem Beschl. v. 20.07.2010 – 1 Ss 336/09 noch mal zum „Schwarzfahren“ Stellung genommen (§ 265a StGB). Nach Auffassung des OLG reicht es für eine vollendete Schwarzfahrt noch nicht aus, wenn der Fahrgast im Wagen ohne Fahrschein angetroffen wird. Maßgeblich für die Leistungserschleichung sei die Tatsache, dass sich das Fahrzeug bereits in Bewegung gesetzt habe und die Fahrt nicht mehr abbreche. Das Gericht müsse dem Beschuldigten deshalb nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits eine gewisse Wegstrecke in der Bahn zurückgelegt hat. Dazu gehörten Angaben zur Haltestelle, an der er eingestiegen ist, und zum Fahrtweg des Schwarzfahrers, die in dem Urteil des Landgerichts fehlten. Der «objektive Tatbestand der Leistungserschleichung» sei – so das OLG – nicht dann schon erfüllt, wenn der Fahrgast das Verkehrsmittel unberechtigt nutze, heißt es im Urteil. Er müsse vielmehr vortäuschen, dass er berechtigt ist, die Bahn zu benutzen. Das liegt auf der Linie des BGH-Beschlusses v. Beschl. v. 08.01.2009 – 4 StR 117/08. Damit ergeben sich in den Fällen sicherlich an der ein oder anderen Stelle Verteidigungsansätze.