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Abspracheregelung im Bundestag

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag (28.05.2009) über eine Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, mit der zum ersten Mal eine gesetzliche Grundlage für so genannte Deals im Strafprozess geschaffen werden soll (BT-Drs. 16/11736).

Zentrale Punkte des geplanten Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren sind:

  • Nur das Strafmaß darf Gegenstand einer Absprache sein; es muss sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten orientieren.
  • Außerdem darf eine Absprache nicht alleinige Grundlage eines Urteils sein.
  • Auch bei einem Geständnis bleibt das Gericht aber weiterhin verpflichtet, den wahren Sachverhalt bis zu seiner Überzeugung zu ermitteln. Dies hat auch der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf besonders betont (BT-Drs. 16/12310) und einen eigenen Entwurf vorgelegt (BT-Drs. 16/4197).

Damit wäre dann eins der großen noch offenen Gesetzesvorhaben vom Tisch.

Abspracheregelung in der Expertenanhörung

Zur geplanten Abspracheregelung hat eine Anhörung im Rechtsausschuss statt gefunden. Die Mehrheit der Sachverständigen befürwortete grundsätzlich eine Absprache zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidigung über das Strafmaß im Strafprozess. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 16/11736) und der Bundesrat (BT-Drs. 16/4197) hatten dazu Gesetzentwürfe vorgelegt. Damit dürfte der geplanten Einführung der gesetzlichen Regelung wahrscheinlich so ganz viel nicht mehr im Wege stehen, außer die Koalition platzt.

Absprache Ja oder Nein?

Helg Sgarbi – Verführer, Betrüger und Erpresser von Susanne Klatten, einer der Erbinnen des Milliardenvermögens der Familie Quandt und von weiteren wohlhabenden Damen – legte gestern in der HV vor dem LG München ein Geständnis ab. Damit wurde es ein sehr kurzer Prozess, denn schon nach wenigen Stunden kam dann das Urteil: Sechs Jahre Haft für Sgarbi, drei Jahre weniger als von der StA gefordert und ein Jahr mehr als von seinem Verteidiger beantragt. Man fragt sich: Absprache? Wenn nicht ausdrücklich, dann konkludent. Denn das Urteil erscheint angesichts des Umstandes, dass „Roß und Reiter“ nicht genannt worden sind, insbesondere der Verbleib der ergaunerten Millionen nicht klar ist, doch recht milde.

Abspracheregelung im Bundestag

Kernstück des Entwurfs für ein Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (BT-Drs. 16/11736) ist eine Regelung in der Strafprozessordnung.

Zentrale Punkte sind:

  • Nur das Strafmaß soll Gegenstand einer Absprache sein dürfen; es soll sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten orientieren müssen.
  • Außerdem soll eine Absprache nicht alleinige Grundlage eines Urteils sein dürfen.
  • Auch bei einem Geständnis soll das Gericht weiterhin verpflichtet bleiben, den wahren Sachverhalt bis zu seiner Überzeugung zu ermitteln.
  • Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, soll eine Absprache nur in der öffentlichen Hauptverhandlung zustande kommen. Vorgänge außerhalb der Hauptverhandlung soll das Gericht öffentlich mitteilen müssen.
  • Verständigungen sollen stets umfassend protokolliert und im Urteil erwähnt werden müssen.
  • Das Urteil soll auch nach einer Verständigung in vollem Umfang überprüfbar bleiben.

Den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 16/11736

Abspracheregelung im Parlament

Morgen steht auf der Tagesordnung des Bundestages die erste Lesung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung (BT-Drucksache 16/11736), mit dem die Absprachen im Strafverfahren (endlich) geregelt werden sollen. Man darf ja gspannt sein, ob dieser Gesetzesentwurf denn nun auch noch in dieser Legislaturperiode Gesetz wird. Man fragt sich, warum die Regierung dieses Vorhaben erst so spät – so kurz vor Ende einbringt. Und: Der BT hat ja noch ein umfangreiches weiteres Programm: 2. Opferrechtsreformgesetz mit erheblichen Änderungen usw. Und das alles im Schnelldurchlauf? Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt.