Bestellung von BtM via Internet, oder: Auch AG Tiergarten eröffnet das Hauptverfahren nicht

Ich habe ja schon einige Entscheidungen zum „Internet)Handeltreiben mit Betäbungsmitteln vorgestellt, in denen die Amtsgerichte das Hauaptverfahren nicht eröffent haben (vgl. dazu den AG Iserlohn, Beschl. v. 10.03.2017 – 16 Ds 139/17  und dazu Kauf von Kokain im Darknet, oder: Das kann man im Zweifel nicht nachweisen und den AG Köln, Beschl. v. 19.12.2016 – […]

Strafzumessung II: Bewaffneter BtM-Handel, oder: Ein Hauch von Anfängerfehler

Ich hatte gestern bereits auf den BGH, Beschl. v. 02.05.2018 – 3 StR 39/18 hingewiesen. Das war der BtM-Handelt mit Waffen, also die Sache mit dem Brieföffner (vgl. hier: BtM-Handel mit Waffen, oder: Was mache ich dabei mit einem “Brieföffner”?). Hier ist der Beschluss dann noch einmal, und zwar jetzt wegen der „Anmerkungen“ des BGH […]

BtM-Handel mit Waffen, oder: Was mache ich dabei mit einem „Brieföffner“?

Als zweite Entscheidung stelle ich den BGH, Beschl. v. 02.05.2018 – 3 StR 39/18 – vor. Er stammt aus dem recht großen Reservoir zum Handeltreiben mit BtM mit Waffen. Das LG hat den Angeklagten wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt, und zwar auf der Grundlage folgender Feststellungen. „Der Angeklagte führte am Tattag eine Umhängetasche mit […]

Pflichti II: Pflichtverteidger im Verfahren nach § 35 BtMG, oder: Nur ausnahmsweise

Die zweite „Pflichtverteidigerentscheidung“ kommt vom LG Münster. Es handelt sich um den LG Münster, Beschl. v. 30.04.2018 – 9 Qs 19/18 -, den mir der Kollege H. Urbanzyk aus Coesfeld gesandt hat. Thematik: Beiordnung eines Pflichtverteidgers im Verfahren nach § 35 BtMG. Dazu meint das LG: Einen Pflichtverteidiger gibt es nur ausnahmsweise: „Zwar kann in […]

Nr. 4500 – Gefahr im Verzug, oder: Wenn die BtM aus dem Fenster fliegen, und: Zu spät angerufen

Heute dann mal drei LG-Entscheidungen. Zunächst den LG, Limburg, Beschl. v. 09.04.2018 – 1 Qs 21/18 u. 38/18 u. Qs 39/18. Es geht um das Vorliegen von Gefahr im Verzug bei Durchsuchung und Anordnung einer Blutentnahme, also um den Richtervorbehalt. Grundlage der Entscheidung ist folgender Sachverhalt: Am 16.01.2018 gegen 11.20 Uhr suchten ein POK P. […]