Kategoriearchiv: Sonstiges

Erfolg für RiBGH Fischer am VG: Besetzungsverfahren gestoppt

Ich war gestern unterwegs und bin daher erst heute bei der LTO (Legal Tribune Online) auf die Nachricht vom vom VG Karlsruhe gestoppten Besetzungsverfahren beim BGH gestoßen. Da heißt es:

VG Karlsruhe stoppt Ernennung eines Vorsitzenden Richters

Das VG Karlsruhe hat am Mittwoch eine einstweilige Anordnung erlassen, die es dem Bundesjustizministerium vorläufig untersagt, die Stelle eines Vorsitzenden Richters am BGH neu zu besetzen. Den Antrag hatte ein Richter am BGH gestellt, der die Ernennung eines Kollegen verhindern wollte, weil er sich falsch beurteilt fühlte.

„Das Verwaltungsgericht (VG) kam zu dem Schluss, dass dienstliche Beurteilungen zwar weiterhin nur eingeschränkt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden könnten. So sei es bei einer nur geringfügigen Verschlechterung der dienstlichen Beurteilung gegenüber der vorherigen nicht notwendig, dies durch Anführen konkreter Umstände zu begründen. Allerdings seien höhere Anforderungen an die Begründung zu stellen, wenn es bei identisch gebliebenem Anforderungsprofil um eine Verschlechterung um eine Beurteilungsstufe gehe, zwischen den beiden Beurteilungen ein relativ kurzer Zeitraum liege und der Beurteiler von einem eingeholten Beurteilungsbeitrag abweiche. Dann sei es zumindest erforderlich, in nachvollziehbarer Weise die hierfür ursächlichen Umstände darzulegen, führte das Gericht aus.

Das VG entschied, dass auf dieser Grundlage im vorliegenden Fall einiges dafür spreche, dass die dienstliche Beurteilung des Antragstellers, die der Auswahlentscheidung zugrunde liege, rechtsfehlerhaft sei und deshalb die Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahlentscheidung offen seien. Die Stelle des Vorsitzenden Richters könne deshalb solange nicht besetzt werden, wie über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Die Beurteilung des Antragstellers aus dem Jahr 2010 hatte sich im Vergleich zu zwei vorherigen Einschätzungen um eine Beurteilungsstufe verschlechtert. Nach Auffassung des Gerichts seien dabei die Begründungen nicht ausreichend gewesen, da sie keine tragfähigen Erwägungen erkennen lassen, die die Herabstufung nachvollziehbar erscheinen ließen.

Zweifel an der Eignung nicht ausreichend begründet

In der letzten Beurteilung des Richters waren Zweifel daran geäußert worden, ob der Antragsteller über die für die Wahrnehmung des Vorsitzendenamts wichtigen persönlichen Eigenschaften in dem Maß verfüge, dass er aus dem kleinen Kreis der für dieses Amt sehr gut geeigneten Richter, herausrage. Diese Zweifel wurden unter anderem damit begründet, dass in den vergangenen Jahren drei Richter aus dem Senat ausgeschieden seien, die ihren Wunsch nach einem Senatswechsel maßgeblich auch damit begründet hätten, dass sie sich eine Zusammenarbeit mit dem Antragsteller, zumal mit ihm als Senatsvorsitzenden, nicht vorstellen könnten. In der Beruteilung heißt es, dass es zwar möglich sei, dass sich der Unmut in seinem Ausmaß zumindest auch durch ein allgemein schwieriges Klima im Senat erklären lasse. Andererseits gebe es aber keine Anhaltspunkte für eine „Mobbing-Aktion“ mit dem Ziel der Rufschädigung.

Nach Ansicht des VG reichten die Ausführungen dazu, welche Schlussfolgerungen aus dem erwähnten schwierigen Senatsklima und den fehlenden Anhaltspunkten für ein Mobbing gezogen würden, nicht aus. Aus dem Umstand, dass drei Richter aus dem Senat ausgeschieden waren, lasse sich weder eine Erklärung noch eine Bewertung der Umstände entnehmen, welche zur Änderung der Eignungseinschätzung geführt hätten. Es könne nicht der zwingende Schluss gezogen werden, dass der Antragsteller zum Wechselwunsch seiner Senatskollegen beigetragen habe. Deshalb sei die Beurteilung nicht ausreichend begründet worden.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit der Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.“

Was soll man sagen: Peinlich für den Präsidenten des BGH? Zumindest nicht schön…

Zu dem Hin und Her, auch hier.

Die Gefährlichkeit des Radfahrens… Helm mit Rußfilter?

Dass Radfahren gefährlich ist – nicht nur in Münster – beweisen die polizeilichen Unfallstatistiken. Eine Londoner Untersuchung, über die die „Westfälischen Nachrichten“ heute morgen berichten (vgl. hier), weist jetzt aber auch noch auf einen anderen Aspekt hin, nämlich, dass sich in den Lungen von Radfahrern, die regelmäßig in größeren Städten unterwegs sind, eine deutlich höhere Konzentration an Rußpartikeln befindet als in den Lungen von Fußgängern.

Abhilfe soll durch eine noch deutlichere Trennung von Auto- und Radverkehr und noch mehr Radfahrstraßen geschaffen werden. Also nicht gleich ein Helm mit Rußfilter (zur Helmpflicht hier). Wundert mich, dass der Bundesverkehrsminister noch nicht auf die Idee gekommen ist. Aber, was nicht ist, kann ja noch werden.

Die Schweigepflicht des Zahnarztes

Nur bedingt strafrechtlichen Hintergrund hat der OLG Köln, Beschl. v. 19.09.2011 5 U 42/11. Er betrifft die Wirksamkeit der Abtretung von Rechnungen eines Zahnlabors. Der Beschluss sagt:

„Die Abtretung von Forderungen eines Zahnlabors gegen einen Zahnarzt an eine Verrechnungsstelle und die mit ihr verbundene Weitergabe von Abrechnungsunterlagen verstößt nicht gegen § 203 StGB (Anschluss an OLG Hamm, OLGR 1994, 169 f.; OLG Koblenz OLGR 2002, 66 f.; OLG Oldenburg MedR 2008, 222 f.). Will der Zahnarzt wegen angeblicher Mängel erbrachter zahntechnischer Leistungen die Zahlung der Vergütung verweigern und mit Schadensersatzansprüchen aufrechnen, kann er sich nicht im Hinblick auf seine Verschwiegenheitspflicht auf eine erleichterte Darlegungslast berufen.“

Für diejenigen, die auch ziviles Arztrecht machen vielleicht ganz interessant.

 

„Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen“….

u.a. das soll Roland Pofalla gegenüber seinem Parteifreund Wolfgang Bosbach geäußert haben (vgl. u.a. hier und hier). Strafrechtlich dürfte eine solche Äußerung wohl irrelevant sein, in Betracht käme ja wohl nur eine Beleidigung, die liegt aber m.E. nicht vor, aber „schön“ ist so etwas natürlich nicht. Das kann man m.E. auch wohl nicht unter „Hart, aber herzlich“ 🙂 einordnen.

Was für mich bleibt – wenn die Äußerung denn tatsächlich gefallen ist – (ein Dementi kann ich allerdings nirgends entdecken) – ein bitterer Beigeschmack. wie man offenbar miteinander umgeht, und auch Überraschung. Denn Roland Pofalla – der macht immer so einen herzigen Eindruck 🙂 – dem hätte ich so eine Äußerung nicht zugetraut.

Der quasi-juristische Wiesn-Report

Diesen Beitrag habe ich zum Abschluss der Wiesn beim Legal Tribune ONLINE Newsletter 39/2011 „geklaut“

Oktoberfest 2011

Der quasi-juristische Wiesnreport

Oktoberfest

© Alta.C - Fotolia.com

von: Gil Eilin Jung

24.09.2011

Das größte Volksfest der Welt hält derzeit die Polizei in Atem. Auf der Theresienwiese kommt es zu Bierkrugübergriffen, Wild-Pinkeln, Taschendiebstählen und mehr. LTO-Reporterin Gil Eilin Jung erklärt, warum beißende Italienerinnen nichts mit verlorenen Möpsen zu tun haben und sprach mit Münchens Polizeisprecher über die speziellen Herausforderungen der Wiesn-Cops.

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