Ein schönes Beispiel für das berühmte (oder vielleicht berüchtigte?) „Hornberger Schießen“ ist der BGH, Beschl. v. 22.07.2014 – 2 StR 17/14. Da moniert der BGH die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit:
„Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit ist mit konkreten Erwägungen zu begründen, warum das Tatgericht aus der Beweistatsache keine entscheidungserheblichen Schlussfolgerungen ziehen will. Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Beweistatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 – 3 StR 135/13 m.w.N.).
Nach diesen Maßstäben erweisen sich die Beschlüsse, mit denen die Strafkammer mehrere Beweisanträge des Angeklagten wegen Bedeutungslo-sigkeit der Beweistatsache abgelehnt hat, als rechtsfehlerhaft. Die Strafkammer hat die Ablehnung allein mit der inhaltsleeren Aussage begründet, die unter Beweis gestellte Tatsache lasse keinen zwingenden, sondern nur einen mögli-chen Schluss zu, und dabei versäumt, darzulegen, dass und aus welchem Grund sie diesen möglichen Schluss nicht ziehen will.“
um dann gleich die Freude darüber zu dämpfen:
„Der Revision ist gleichwohl der Erfolg versagt, weil das Urteil hier nicht auf diesem Rechtsfehler beruht.“
Kurz, knapp, zackig, allerdings auch „inhaltsleer“, da man mit keinem Wort erfährt, warum denn nun der Rechtsfehler „bedeutungslos“ ist. Der Angeklagte wird sich sicherlich wundern und fragen, was das soll. Ich bin mir im Übrigen nicht sicher: Aber einem Referendar hätte man eine solche „Begründungsbehauptung“ wohl kaum durchgehen lassen. Der BGH darf es.
Vermutlich geht das deshalb so knapp, weil beim Fischer-Senat das 10-Augen-Prinzip gilt und sichergestellt ist, dass wirklich alle Senatsmitglieder sich überzeugt haben 😉
schön, und wer sagt es dem Angeklagten?