Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren verdiene ich bei Verbindung und Erstreckung?

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Und dann die Antwort auf die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren verdiene ich bei Verbindung und Erstreckung?:

„Moin,

sorry, tut mir leid, aber ich denke, dass der Rechtspfleger Recht hat. Wenn Sie wirklich in den hinzuverbundenen Verfahren vor der Verbindung nicht tätig waren, sind dort keine Gebühren entstanden, auf die „erstreckt“ werden könnte. Ist leider so – und ist auch richtig.

Bei den noch kommenden Verfahren 4/26 – 8/26 könnte man das ggf. anders sehen. Prüfen Sie mal genau, was Sie da vor der Verbindung getan haben. Ggf. reicht das für die Nrn. 4100 und 4104 VV RVG.

Wenn nicht: Dann bleibt nur der steinige Weg über eine Pauschgebühr.“

 

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