Ich habe da mal eine Frage: Fällt eine Gebühr für den TOA bei der Gerichtsverhandlung an?

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Und dann noch am Ende des Gebührentages die Frage zum Gebührenrecht, und zwar.

„Im Rahmen einer Hauptverhandlung wurde über einen Täter-Opfer-Ausgleich gesprochen. Im darauffolgenden Verhandlungstermin wurde er schriftlich fixiert.

Fällt eine zusätzliche Termingebühr an?“

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