Und dann noch – wie jeden Freitag – die Gebührenfrage.
Heute heißt es :
„…,
kurze Frage:
Die Verwaltungsbehörde erlässt wegen eines Rotlichtverstoßes zwei Bußgeldbescheide (an unterschiedlichen Tagen) und vergibt zwei Aktenzeichen. Ich habe gegen beide Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt. Entstehen zwei Grundgebühren und zwei Verfahrensgebühren oder jeweils nur eine wegen § 15 Abs. 2 RVG?
Ich finde leider hierzu nichts.“
