Ich habe da mal eine Frage: Ist es nur eine oder sind es zwei Angelegenheiten?

© AllebaziB – Fotolia

Und dann noch – wie jeden Freitag – die Gebührenfrage.

Heute heißt es :

„…,

kurze Frage:

Die Verwaltungsbehörde erlässt wegen eines Rotlichtverstoßes zwei Bußgeldbescheide (an unterschiedlichen Tagen) und vergibt zwei Aktenzeichen. Ich habe gegen beide Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt. Entstehen zwei Grundgebühren und zwei Verfahrensgebühren oder jeweils nur eine wegen § 15 Abs. 2 RVG?

Ich finde leider hierzu nichts.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert