Mich hat dann vor einiger Zeit folgende Frage erreicht:
„….
Ich habe 2024 einen Kollegen bei der Verkündung eines Haftbefehls vertreten und wurde für diesen Termin beigeordnet. Beschlusstenor damals: „wird dem Beschuldigten für den heutigen Termin Rechtsanwalt pp. und im Übrigen RA X als Pflichtverteidiger beigeordnet“.
Nun beginnt die Hauptverhandlung und der Vorsitzende hat mich mit aktuellem Beschluss „als weiterer Verteidiger zur Sicherung des Verfahrens beigeordnet“.
Als Terminsvertreter hatte ich ja damals keinen „unbedingten Auftrag“, oder? Also alte oder neue Gebühren?“
