Ich habe da mal eine Frage: Wie komme ich an eine Kostengrundentscheidung?

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Und dann habe ich hier eine Frage, die aus dem Rechtspflegerforum stammt und dort wohl von einem anwaltlichen Kollegen, der – wie ich – Forumsmitglied ist – gestellt worden ist:

Antrag zur Kostenerstattung für den Einziehungsbeteiligten nach Freispruch des Angeklagten

Im Strafverfahren wurde der Angeklagte freigesprochen. Im Hinblick auf den am Verfahren Beteiligten Einziehungsbeteiligten hat das AG im Urteil festgestellt, dass „dass die Staatskasse verpflichtet ist, den Angeklagten und Einziehungsbeteiligten für Vermögensschäden, die ihnen aufgrund des am 16.06.2022 vorgenommenen Vermögensarrestes entstanden sind, zu entschädigen“ sei.

Wie komme ich an eine Kostengrundentscheidung, die nach Hinweis des Bezirksrevisors bei der mit Schreiben an das Amtsgericht beantragten Kostenerstattung nicht vorliegt oder stelle ich den „gleichen“ Antrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft??

Ein Gedanke zu „Ich habe da mal eine Frage: Wie komme ich an eine Kostengrundentscheidung?

  1. Annabella Hansen

    Ich meine,
    (a) es kann ein Antrag auf Ergänzung des Urteils um eine Kostengrundentscheidung gestellt werden.
    (b) wenn das Urteil unveränderbar ist, dann gilt der laut Gesetz vorgesehene Default-Fall, welcher natürlich aus Sicht des Angeklagten und der Staatskasse ein völlig anderer ist, worüber man sich dann trefflich beim KFA bzw. später bei Erinnerung/Beschwerde gegen den KFB streiten kann.

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