Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Muss ich Kopien aus der Handakte/Gesprächsnotizen vorlegen?

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Im ersten Gebührenrätsel 2026 hatte ich am vergangenen Freitag gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Muss ich Kopien aus der Handakte/Gesprächsnotizen vorlegen?

In den Antworten an den Kollegen sind verschiedene Vorschläge gemacht worden, was man dem Kostenbeamten antworten soll, teils lustig, teils weniger lustig 🙂 . Ich habe wie folgt geantwortet:

“ M.E. ist das „zu viel“, was da verlangt wird. Schauen Sie mal auf meiner HP nach dem LG Cottbus-Beschluss in 22 Qs 115/25. Das ist zwar nicht genau der Fall, danach reicht aber zum Nachweis der Zahlung der AVP grundsätzlich die anwaltliche Versicherung. Ich würde es, wenn der Rechtspfler nicht einsichtig ist, durchziehen.“

Und dann gibt es die erste <<Werbemodus an>> Werbung in 2026 auf den Kommentar Burhoff/Volpert, Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl. 2026, der ja noch im Dezember 2025 erschienen ist. Man kann ihn hier bestellen. Kommt dann auch während meiner Abwesenheit, die Rechnung kommt dann nach meiner Rückkehr.

 

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