Und dann noch die Lösung zum RVG-Rätsel vom vergangenen Freitag. Da hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wie oft kann ich die Hebegebühr abrechnen?
Ich hatte wie folgt geantwortet:
„Das läuft m.E. über Nr. 1009 Anm. 3 VV RVG (so auch Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 27. Aufl., 2025 Nr. 1009 Rn 17 mit Beispielen.).
Allerdings frage ich mich:
Warum tun Sie sich das an? 100 Überweisungen? Der Verteidiger ist doch keine Bank. Lass das doch die Justiz machen.“
