Ich habe da mal eine Frage: Wie oft kann ich die Hebegebühr abrechnen?

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Nachdem ich bereits in der vergangenen Woche die Hebegebühr Nr. 1009 VV RVG thematisiert hatte, lege ich heute mit einer weiteren Frage zu dieser Gebühr nach, und zwar:

„Ich hätte da mal eine etwas exotische Frage zur RVG Hebegebühr. Folgender (vereinfachter) Fall:

Mandant hat Anklage wegen (Anlage-)Betrugs an der Backe. Sachverhalt ist eindeutig, Verurteilung auch. Es gibt 100 Geschädigte, jeder mit einem Schaden von € 2.500,-.

Mandant hat zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls eine Kaution von € 250.000,- bezahlt. Mit dem Gericht (und natürlich mit Zustimmung des Mandanten) jetzt folgender Deal: Es gibt im Urteil eine Bewährungsstrafe, der Haftbefehl wird aufgehoben und die Kaution wird an mich ausbezahlt. Ich überweise dann an jeden Geschädigten die € 2.500,-.

Die Hebegebühr nach 1009 VV RVG ist ja gestaffelt. Wird die jetzt 100 mal aus einem Betrag von je € 2.500,- oder einmal aus einem Betrag von € 250.000,- berechnet?“

Ein Gedanke zu „Ich habe da mal eine Frage: Wie oft kann ich die Hebegebühr abrechnen?

  1. Tim Wullbrandt

    Ich hoffe sehr, dass die Gebühr nur einmal anfällt auf Grundlage des ursprünglich eingezahlten Betrages. Das zumindest war mein Kenntnisstand vor zwei Wochen, als ich ein ähnliches Mandat (allerdings mit deutlich geringeren Beträgen) abgerechnet habe….

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