Ich habe da mal eine Frage: Erhalte ich für die „Weiterleitung“ von Kosten die Hebegebühr?

© AllebaziB – Fotolia

Und dann noch das Gebührenrätsel, das heute aus einer „RVG-Gruppe“ stammt. Dort ist gefrgat worden:

„LiKo,

wenn ich die „eigene“ RSV bitte, Kosten an den Gegner zu zahlen und die das Geld mir überweisen so dass ich es weiterleiten muss, muss die RSV die Hebegebühr zahlen, oder sehe ich das falsch??“

Ich bin gespannt 🙂 Wer die Hebegebühr sucht: Die ist in der Nr. 1009 VV RVG geregelt.

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