Und dann noch die Rätsellösung zu der Frage vom vergangenen Freitag, die lautete: Ich habe da mal eine Frage: Altes oder neues Recht nach Verbindung nach „Pflichti-„Beiordnung?:
„Sorry, ich bin anderer Meinung und habe das auch schon geschrieben, und zwar im StRR 6/2025. Den Beitrag finden Sie auf meiner HP unter: Änderungen bei der Vergütung der Verteidiger/Rechtsanwälte durch das KostBRÄG 2025. Da ist es das Beispiel 3.
So steht es übrigens auch in unserem RVG-Kommentar, den es jetzt bald als Neuauflage gibt – bisschen Werbung muss mal sein .“
Und wenn schon <<Werbemodus ein>> Werbung dann aber auch richtig für Burhoff/Volpert, Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl. 2025, den man hier (vor)bestellen kann.<<Werbemodus aus>>.
