Und dann die Lösung zu der Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Wem stehen die „Pflichti „-Gebühren zu?
Ich hatte geantwortet:
Ich verweise mal auf meinen Beitrag: „Fragen aus der Praxis zu Gebührenproblemen in Straf und Bußgeldverfahren aus dem Jahr 2014„, aus StRR 2025, 42. Dazu stehe ich heute noch. Das geht in die Richtung der Antwort der Kollegin pp.:
Und ich meine: Das ist auch richtig so: Denn Sie haben, wenn ich es richtig verstehe, als angestellter RA doch Gehalt bekommen, oder nicht. Wollen Sie die Pflichtverteidigergebühren jetzt oben drauf legen?
Ob der Vergleich „gut“ ist, kann man ohne Kenntnis der konkreten Umstände m.E. nicht beurteilen. Ich verstehe den Sachverhalt so, dass die Mandate bei Ihrem Ausscheiden erledigt und nur noch nicht abgerechnet waren. Dann würde nach meiner Meinung Ihnen aus den Mandaten gar nicht mehr zustehen, so dass ich die 4.200 EUR nehmen und föhlich sein würde.
Und auch das Faß „Mehrarbeit“ würde ich nicht aufmachen. Das wird ein unendlicher Streit. Die dafür erforderliche Zeit sollten Sie besser in die eigene Kanzlei stecken.
Und schließlich: Die von Ihnen angesprochene BAG-Entscheidung hilft m.E. auch nicht weiter. Denn das BAG unterscheidet m.E. zwischen der Vorausabtretung von Insolvenzverwaltervergütungen, die noch im bestehenden Arbeitsverhältnis beantragt wurden – insoweit wirksam – und Insolvenzverwaltervergütungen für begonnene, aber erst nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abgeschlossene Insolvenzverfahren. Bei Ihnen handelt es sich m.E. aber um abgeschlossene Verfahren, die nur noch nicht abgerechnet waren.
Frage dann noch: Warum haben Sie diese „höchstpersönlichen Ansprüche“ nicht geltend gemacht? Dass Sie es nicht getan haben und die Abrechnung dem Büro überlassen haben, spricht doch dafür, dass auch Sie davon ausgegangen sind, dass die Gebühren dem Büro zustehen.“
Es ist dann noch ein wenig hin und her gegangen, aber letztlich hat der Kollege wohl eingesehen, dass Verärgerung über einen früheren Arbeitgeber nie ein guter Ratgeber ist 🙂 .
