Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Gibt es eine Möglichkeit des Verteidigerwechsels?

© haru_natsu_kobo Fotolia.com

Am Freitag hatte ich die (eher allgemeine) Frage: Ich habe da mal eine Frage: Gibt es eine Möglichkeit des Verteidigerwechsels? – hier zur Diskussion gestellt.

Darauf hatte bereits eine Kollegin geantwortet: „Ja, wenn alle Beteiligten einverstanden sind und irgendeiner auf doppelt entstandene Gebühren verzichtet.“

Und ich habe dann wie folgt „nachgelegt:

„Das wird wahrscheinlich nur – siehe Kollegin pp. – über eine konsensuale gebührenneutrale Umbeiordnung erfolgen können. Kommt natürlich ein wenig auf die Einzelheiten der Art und Weise des „Vorschlags“ an. Warum will er den vorgeschlagenen Pflichtverteidiger nicht mehr? Ich würde also ggf. zu dem Vorschlag vortragen und vielleicht auch zur Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses, wenn sich da etwas anbietet.

Vorsicht bei den Gebühren:

Im Strafvollstreckungsverfahren entsteht ja ggf. nur eine Verfahrensgebühr. Auf die müssten im Zweifel Sie verzichten, mit der Folge, dass Sie für „lau“ arbeiten würden. Wenn sich allerdings ein Beschwerdeverfahren anschließt, würde ggf. zumindest die Beschwerdeverfahrensgebühr entstehen.“

2 Gedanken zu „Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Gibt es eine Möglichkeit des Verteidigerwechsels?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert