Zu den RVG-Fragen habe ich heute Folgendes:
„Beiordnung im Strafvollstreckungsverfahren:
Dem Inhaftierten wurde mitgeteilt, wenn eine Beiordnung erfolge, solle er einen Anwalt wählen. Die Anstalt hat ihm einen Anwalt vorgeschlagen, den solle er nehmen. Das machte er auch, Ende letzten Jahres.
Dieser Anwalt wird nun beigeordnet. Der Inhaftierte will ihn aber nicht mehr. Gibt es eine Möglichkeit des Wechsels ?“
