Ausl I: Europäischer Haftbefehl wegen Serienstraftaten, oder: Anforderungen an die Sachverhaltsdarstellung

entnommen wikimedia.org

Und dann heute der „Kessel Buntes“. Da wird es heute ganz bunt 🙂 , denn ich stelle zwei Entscheidungen zum Ausliegerungsrecht vor.

Als erste Entscheidung kommt hier der BGH, Beschl. v. 08.07.2025 – 3 StR 192/25  – zu den Anforderungen die Sachverhaltsdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl. Dazu gibt es aber nur den Leitsatz des BGh, nämlich:

Bei Serienstraftaten sind an die Sachverhaltsdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl regelmäßig geringere Anforderungen zu stellen als bei einem inländischen Haftbefehl oder einer Anklageschrift. Bei einer Vielzahl gleichgelagerter Taten genügt es, wenn der Europäische Haftbefehl eine Darstellung des Gesamttatzeitraums, der Tatörtlichkeiten, der Strukturen des personellen Zusammenschlusses und der Einbindung des Betroffenen in diese, des modus operandi und der Anzahl der Serienstraftaten nebst jedenfalls aussagekräftiger exemplarischer Beschreibung einzelner Taten enthält.

Die Einzelheiten dann bitte ggf. im Volltext nachlesen.

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