Und dann habe ich hier noch die Gebührenfrage, mal wieder aus der Strafverteidigergruppe:
„Der gebührenrechtliche Alptraum des Verteidigers – Der Freispruch.
Folgende Situation: Ich war Wahlverteidiger, der Mandant wurde freigesprochen. Die Gegenseite hatte konkret einen Adhäsionsantrag in Aussicht gestellt, den aber letztlich doch nicht gestellt.
Nach meiner Prüfung ist bei mir die Gebühr angefallen. Ich habe sie (natürlich) angemeldet und der Bezirksrevisor hat (natürlich) gesagt, dass die niemals/nicht von der Staatskasse zu tragen sei. Der Tenor lautet: „Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwenigen Auslagen trägt, freigesprochen.“
Was kann ich dem Bezirksrevisor entgegenhalten?“
