Ich habe da mal eine Frage: Ist die Nr. 5115 VV RVG noch angefallen?

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Und dann noch die Gebührenfrage, mal wieder aus einer „meiner“ FB-Gruppen, und zwar:

Hallo!

Frage zur Nr. 5115 VV RVG.

Haufptverhandlung hat stattgefunden, Verfahren wird ausgesetzt. Danach Einigung über Übergang ins Beschlussverfahren.

Ich „begründe“ nochmals schriftlich den Einspruch, dann Beschluss nach § 72 OWiG mit „günstigerem“ Urteil für den Mandanten.

Ist die Nr. 5115 VV RVG angefallen?

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