Und dann noch die Gebührenfrage, mal wieder aus einer „meiner“ FB-Gruppen, und zwar:
Hallo!
Frage zur Nr. 5115 VV RVG.
Haufptverhandlung hat stattgefunden, Verfahren wird ausgesetzt. Danach Einigung über Übergang ins Beschlussverfahren.
Ich „begründe“ nochmals schriftlich den Einspruch, dann Beschluss nach § 72 OWiG mit „günstigerem“ Urteil für den Mandanten.
Ist die Nr. 5115 VV RVG angefallen?
