Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Ist die Verfahrensgebühr noch einmal entstanden?

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Hier kommt dann die Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Ist die Verfahrensgebühr noch einmal entstanden?.

Ich hatte geantwortet:

„Nein, die Nr. 4104 VV RVG ist nur einmal angefallen. Es handelt sich um dieselbe Angelegenheit i.S. des § 15 Abs. 2 RVG.

Den Mehraufwand müssen Sie über § 14 Abs. 1 RVG geltend machen.“

 

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