Ich habe da mal eine Frage: Ist die Verfahrensgebühr noch einmal entstanden?

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Und hier dann noch das Rätsel, und zwar heute wieder aus der FB-Gruppe:

„Bitte verzeiht liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stehe grad auf dem Schlauch….

StA stellt Ermittlungsverfahren (leider ohne meine Mitwirkung) nach 170 Abs. 2 StPO ein, nach Beschwerde des Geschädigten werden die Ermittlungn wieder aufgenommen, was in einem Cs mündet. Hiergegen Einspruch und § 153 Abs. 2 StPO in der HV.

Die Nr. 4104 VV RVG ist nur einmal angefangen, oder?“

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