Und hier dann noch das Rätsel, und zwar heute wieder aus der FB-Gruppe:
„Bitte verzeiht liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stehe grad auf dem Schlauch….
StA stellt Ermittlungsverfahren (leider ohne meine Mitwirkung) nach 170 Abs. 2 StPO ein, nach Beschwerde des Geschädigten werden die Ermittlungn wieder aufgenommen, was in einem Cs mündet. Hiergegen Einspruch und § 153 Abs. 2 StPO in der HV.
Die Nr. 4104 VV RVG ist nur einmal angefangen, oder?“