Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Ist die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG entstanden?
Darauf ist im Rechtspflegerforum kurz und zackig geantwortet worden:
„Die Gebühr entsteht nicht (Gerold/Schmidt/Burhoff RVG VV 4141 Rn. 19).“
Kurz, zackig und richtig, denn <<Werbemodus an>> Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, sagt das auch. Von dem Werk kann man übrigens die 7. (Neu)Auflage, die im Herbst 2025 erscheint, hier vorbestellen. <<Werbemodus aus>>