Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren für den sich selbst verteidigenden Rechtsanwalt?

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Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren für den sich selbst verteidigenden Rechtsanwalt?

Dazu hatte ein Kollege geantwortet, dass die vom Gericht vertretene Auffassung der absolut herrschenden Meinung in der Rechtsprechung entspreche und durch das BVerfG bestätigt sei. (Beschluß vom 26.02.1988 – 2 BvR 287/87 = NStZ 1988, 282).

Dem habe ich mich dann in meiner Antwort angeschlossen und noch ein wenig Rechtsprechung nachgetragen:

„Nein.

Zusätzlich zum BVerfG noch: BGH, Urt. v. 10.11.2010 – IV ZR 188/08, NJW 2011, 232 = AGS 2011, 49= RVGreport 2011, 80; OLG Hamm, StraFo 2004, 170; OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.6.1999 – Ws 737/99; LG Berlin, NJW 2007, 1477; LG Düsseldorf, StRR 2009, 439 = VRR 2010, 79; RVGreport 2017, 149; LG Potsdam NStZ-RR 2014, 125 = NZV 2014, 233 = RVGreport 2014, 279.“

Und das steht natürlich auch im <<Werbemodus an>> Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, dessen Neuauflage/7. Auflage, die im Herbst erscheint, man hier vorbestellen kann.<<Werbemodus aus>>.

 

https://blog.burhoff.de/2025/05/ich-habe-da-mal-eine-frage-welche-gebuehren-fuer-den-sich-selbst-verteidigenden-rechtsanwalta/

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