Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie ist das nun nach erfolgreicher Beschwerde/Einstellung?

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Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wie ist das nun nach erfolgreicher Beschwerde/Einstellung?

Geantwortet hatte ich wie folgt:

„Moin

zu den Gebühren. Für die Beschwerde gibt es keine Gebühr extra, das RVG kennt in Teil 4 VV RVG nur in Ausnahmefällen eine Beschwerdegebühr. Sie könnten allerdings die Nr. 4104 VV RVG erhöhen gegenüber einer VG Nr. 4104 VV RVG ohne Beschwerde und den „Beschwerdebetrag“ geltend machen. Wollen Sie das? Dazu gibt es eine Entscheidung des LG Detmold, die um 10 (!!) EUR erhöht hat.

Zudem: Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO hat dann keine Auslagenentscheidung (s. § 467a Abs. 1 StPO), oder? 🙂 Und im Bußgeldverfahren ergeht ja auch keine zugunsten des Betroffenen, wenn ein Verwarnungsgeld verhängt wird. Also fehlt Ihnen für alles Weitere die Kostengrundentscheidung.

Also fröhlich sein und sich mit dem Mandanten freuen.“

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