Das verbotene Parken vor der „Bordsteinabsenkung“

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Wir wissen alle: Nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO ist das Parken vor „Bordsteinabsenkungen“ unzulässig. Nur: Was ist eine „Bordsteinabsenkung“ bzw. wie lang darf/muss die Bordsteinabsenkung sein, wenn das Parken vor ihr verboten sein soll. Das OLG Köln hatte sich schon 1997 dazu geäußert (vgl. DAR 1997, 79) und war davon ausgegangen, dass nur ein Bordstein, der eine Fahrzeuglänge nicht überschreitet, ein Parkverbot nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO begründen kann.

Anders jetzt das KG im KG, Beschl. v. 22.o6.2015 – 3 Ws (B) 291/15 – 122 Ss 88/15. Danach kann auch ein Bordstein, der auf einer eine Fahrzeuglänge überschreitenden Strecke abgesenkt ist – beim KG waren es etwa 20 m – ein Parkverbot nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO begründen. Das begründet das KG u.a.

  • mit dem Wortlaut der Vorschrift, dem eine Begrenzung auf eine Fahrzeuglänge nicht zu entnehmen sei. Eine Bordsteinabsenkung setze nach dem Wortsinn lediglich voraus, dass es in unmittelbarer Nähe eine „regulär“ höhere Bordsteinkante gibt, das heiße: Im Anschluss an die Absenkung müsse der Bordstein wieder höher werden Eine Längenbegrenzung ergebe sich aus dem Begriff der Absenkung jedenfalls nicht.
  • und dem Regelungszweck des § 12 StVO. Die Vorschrift solle vorrangig der Erleichterung der Auf- und Abfahrt von Rollstuhlfahrern dienen. Es sei nicht einzusehen, warum diese Erleichterung auf einen Bereich von nur wenigen Metern beschränkt sein sollte.

Die Entscheidung wird Rollstuhlfahrer freuen, diejenigen, die einen Parkplatz suchen, allerdings eher nicht.

3 Gedanken zu „Das verbotene Parken vor der „Bordsteinabsenkung“

  1. Carsten R. Hoenig

    Diese Dunkelnorm wäre beinahe unserer Wanne schon zum Verhängnis geworden. Freundlicherweise hat mich der Kontaktbereichsbeamte auf die Absenkung der Bordsteinkante hingewiesen, bevor es ein werbewirksames Foto mit Abschleppwagen geben konnte.

    Die Absenkung ist an jener Straßenecke in Neukölln deutlich länger als eine Fahrzeuglänge – und wird entsprechend oft zugeparkt.

  2. Wolfgang Schaller

    Darf ich vor der beginnenden Bordsteinabsenkung nicht mehr Parken ?
    Wo beginnt es !
    Bitte geben Sie mir eine Antwort.
    MfG

  3. Kurt Langlotz

    Ich habe in einer fremden Stadt in einer Parklücke geparkt. Es war später Nachmittag schlechtes Wetter und sehr starker Laubbefall. Eine Absenkung konnte ich also gar nicht erkennen. Ein Hinweis auf einer Absenkung Ein- oder Ausfahrt oder andere Gründe, waren nicht zu erkennen. Ich erhielt eine Gebührenpflichtige Verwarnung.
    Mein Hinweis, dass ich diese Absenkung nicht sehen konnte, wurde nicht anerkannt.
    Meine Frage wie ist diese Art der Hinweise auf Straßen oder Plätzen wenn man diese (z.B. Schnee, Laub oder in der Nacht) gar nicht sehen kann.

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