Archiv für den Monat: Dezember 2010

Silvester, Danke schön

Mit dem letzten Beitrag in diesem Jahr ist wollen wir allen Lesern unseres Blogs für die Treue, die sie uns im zu Ende gehenden Jahr gehalten haben, danken und zugleich alles Gute für das kommende Neue Jahr 2011 wünschen (Kinder, wie die Zeit vergeht; ich kann mich noch gut daran erinnern, wie die „Uhr“ von „1999“ auf „2000“ umsprang“, was ist seitdem nicht alles passiert.

Was wird das Neue Jahr bringen? Zunächst mal den Übergang von LexisNexis zu Wolters Kluwer, was aber hoffentlich in der Sache keine großen Veränderungen bringen wird. Dann das ein oder andere neue Buch bzw. die ein oder andere Neuauflage – starten werden wir wohl mit der 3. Auflage des RVG-Kommentars – endlich kann man da nur sagen -, dann kommen der „Ludovisy/Eggert/Burhoff“ und dann auch das „OWi-Handbuch„. Es gibt also viel zu tun. warum, soll es 2011 anders sein als sonst. Packen wir es an :-).

Vorerst freue ich mich aber mal auf das alljährliche Feuerwerk auf Borkum. Es ist so herrlich ungeordnet, wenn gegen 00.00 Uhr am Nordstrand die Knallerei losgeht :-).

Unsere Top 10 des Jahres 2010

Gut, dass es Technik(er)  gibt. So kann man einfach eine Top10 zusammenstellen. Das haben wir getan. Hier sind nun die 10 meistgelesensten Beiträge unseres Blogs aus dem Jahr 2010:

1.“…Ich weise dich darauf hin, dass du hier als Beschuldigter vor der Polizei keine Angaben machen brauchst…”28.06.2010
2.PoliscanSpeed ist standardisiert, sagt das OLG Düsseldorf! Wirklich?22.02.2010
3.Manchmal ist man fassungslos, oder: KG muss Tatrichter an die Auswirkungen des “nemo-tenetur-Grundsatzes” erinnern06.07.2010
4.Ein-/Ansichten eines ehemaligen Revisionsrichters, oder: Die Hoffnung im Revisionsverfahren ist bereits gestorben20.05.2010
5.Poliscan Speed: Standardisiert? OLG Karlsruhe lässt die Frage offen…24.02.2010
6.“Schlamassel wie in Schilda – Ein Paragraf fehlt – und Tausende Verkehrszeichen sind ungültig"13.04.2010
7.Der Gang der Hautpverhandlung – warum/was ist bei Kachelmann anders?14.09.2010
8.Auch das OLG Düsseldorf kommt zum Beweisverwertungsverbot bei der Videomessung - Luft für die Verwaltungsbehörden wird dünner02.03.2010
9.Ping-Pong-Spiel im Landgericht - nämlich bei Kachelmann; besser: Ball im Aus13.10.2010
10.Gewogen und zu leicht befunden: "Winterreifenpflicht" verfassungswidrig (!!) und damit endgültig begraben 13.07.2010

Die Liste ist allerdings bereinigt um Witze und Sonstiges aus dem Kessel Buntes :-). Es ist schon interessant, dass die Liste dann, wenn wir die Beiträge mit aufnehmen würden, dann doch ganz anders aussehen würde. Aber wir sind ja ein Fachblog, wenigstens meistens 🙂

Der Klapprechner des Herrn Ramsauer

Ich bin ja immer wieder erstaunt, wozu der Mann alles Zeit hat. Neben dem nervenaufreibenden Job kümmert er sich jetzt auch mal wieder um die deutsche Sprache. Allerdings frage ich mich: Hat er eigentlich nichts anderes zu tun, oder ist die neue Initiative zu weniger „Denglisch“ nur etwas für das Winterloch?

Was mich beruhigt: Ramsauer besteht

„…inzwischen nicht mehr auf dem Begriff „Klapprechner“ – „Laptop“ habe sich einfach eingebürgert. Auch der „ICE“ heißt nicht „Stadtverbindungsschnellzug“. Generell aber will der Minister die Bahn von seinem Reformeifer nicht ausnehmen. „Da wird sich etwas tun“, wird in Ramsauers Haus geraunt. „Aber er regt an, er weist nicht an.“ Bahn-Chef Rüdiger Grube sieht die Sache offenbar genauso. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass zum Beispiel der „Service Point“ bald wieder „Information“ heißen wird.

(vgl. die Quelle hier).

Wie der „Service Point“ heißt ist mir eben so egal wie der ICE in Zukunft heißt. Hauptsache die Informationen, die man am Service-Point bekommt, sind gut (meistens nicht) und der ICE fährt (meistens leider mit Verspätung).

Blauäugig?

Na, ist das nicht – zumindest ein wenig – blauäugig, was das LG Tübingen in seinem Beschl. v. v. 04.08.2010 – 3 Qs 30/10 – schreibt/denkt. Der jugendliche Angeklagte kann kein Wort deutsch. Ihm wird die Anklageschrift unübersetzt zugestellt. Der Angeklagte beantragt dann die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Das LG sagt: Nein: Der Umstand, dass eine Anklageschrift einem Angeklagten, der der deutschen Sprache überhaupt nicht mächtig ist, ohne Übersetzung zugestellt wird, rechtfertige als solches nicht eine Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage im Sinne einer notwendigen Pflichtverteidigerbestellung. Aus der unterbliebenen Übersetzung resultiert in analoger Anwendung der Vorschriften über die Ladungsfristen zwar ein Aussetzungsanspruch; dieser mache aber die Rechtslage nicht schwierig, da über den Aussetzungsanspruch als solchen zwingend zu belehren ist und er noch in der Hauptverhandlung geltend gemacht werden kann. Dies stelle keine (bei im Übrigen sehr leichten Tatvorwürfen) derartige Verkomplizierung der Rechtslage dar, dass ein Pflichtverteidiger zu bestellen wäre.

Das LG meint also wohl, dass der Jugendrichter den Angeklagten in der Hauptverhandlung entsprechend belehren wird. Nun ja, hoffentlich ist ein Dolmetscher geladen. Und: Muss man nicht die Schwierigkeit der Sache für den Angeklagten in einer Gesamtschau auch darin sehen oder zumindest auch damit begründen, dass der Amtsrichter ja einen Verfahrensfehler – Nichtübersetzung der Anklage – schon gemacht hat und daher ggf. weitere zu befürchten sind. Mir ist bei der Entscheidung „unwohl“.