Am 17.04. haben die die fünf größten Provider Deutschlands mit dem BKA einen Vertrag geschlossen, der den Zugang zu Kinderpornografie im Netz erschweren soll. Damit verfolgt die Bundesregierung weiter die Bekämpfung von Missbrauch und Ausbeutung im Internet. Mit dem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Internetanbieter, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Spätestens in sechs Monaten muss die Technik funktionsfähig in Gang gesetzt sein. Die Sperren auf Domaine Name System (DNS)-Basis soll verhindern, dass die illegalen Seiten mit kinderpornografischem Inhalt durch Eingabe des Namens aufgerufen werden können. In der Regel erscheint dann eine erläuternde STOPP-Seite. In Kürze soll im Übrigen das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ im Bundeskabinett behandelt werden. Es soll verbindlich und weitreichend für alle Anbieter das regeln, was im Kern mit dem Vertrag vereinbart wurde.
Archiv für den Monat: April 2009
Urteil zum Urheberrecht im Internet
Datenpiraten sollen in den Knast – Der wichtigste Online-Prozess des Jahres ist entschieden. Die Betreiber von The Pirate Bay haben Millionen Internet-Nutzer zur Verletzung von Urheberrechten ermutigt, urteilte ein schwedisches Gericht – und verurteilte die vier Angeklagten wegen Verletzung des Urheberrechts zu einjährigen Haftstrafen. Dieses Urteil könnte Auswirkungen für Internetnutzer in aller Welt haben. Pirate Bay soll rund 22 Millionen Nutzer haben.
Gesetzesentwurf gegen unerwünschte Telefonwerbung
Mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP hat der Bundestag vor Kurzem den Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen verabschiedet.
Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist u.a. ein Verbot der Rufnummerunterdrückung. Zuwiderhandlungen dagegen können in Zukunft mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Betrügerische Flirt-SMS bei RTL2?
“Die Welt” meldet heute, dass die Staatsanwaltschalt München im Zusammenhang mit betrügerischen Flirt-SMS-Nachrichten Räume des Privatsenders RTL2 hat durchsuchen lassen.
Allein in den Jahren 2005 bis 2006 sollen über 500.000 Kurznachrichten im Wert von je 1,99 EUR von den gutgläubigen Opfern versand worden sein. Ihnen soll vorgegaukelt worden sein, mit realen Personen in Kontakt zu stehen; tatsächlich sollen die SMS von auf 400-EUR-Basis angestellten Mitarbeitern verfasst und beantwortet worden sein.
OLG Hamm: „Gängige Praxis“ bei der Blutentnahme ist „Fehler im System“
Hallo, ich melde ich mich heute mit einer m.E. überraschenden Entscheidung eines OLG zum Beweisverwertungsverbot bei der Blutentnahme (§ 81a Abs. 2 StPO). Ich bin wirklich erstaunt, dass es gerade der 3. Strafsenat des OLG Hamm, ist der als erster Senat eines OLG zu einem Beweisverwertungsverbot gekommen ist. Und das in einem m.E. Feld-, Wald- und Wiesenfall. Es kommt also Bewegung in die Diskussion. Ich bin gespannt, wie es weiter geht.