Archiv für den Monat: November 2008

Vorratsdatenspeicherung

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 1 BvR 256/08 einem Antrag auf Erlass einer erweiterten einstweiligen Anordnung bezüglich der Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten teilweise stattgegeben. Das ergibt sich aus einer PM des BverfG vom 06.11.2008 (Nr. 92/2008).

keine Wiederaufnahme nach geänderter Rechtsprechung

Das BVerfG hatte am 19.3.2007 entschieden, dass im Bereich des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) das sog. unvorsätzliche Entfernen vom Unfallort nicht einem erlaubten/entschuldigten Entfernen gleichzustellen ist (StRR 2007, 109 = VRR 2007, 232). Die sog. H.M. war bis dahin anderer Ansicht. Die Rechtsprechung hat diese Entscheidung dann aber umgesetzt (vgl. OLG Düsseldorf VRR 2008, 109).

Das OLG Köln (NZV 2008, 533) hat in seinem Beschluss vom 19.12.2007 – 2 Ws 683/07 entschieden, dass derjenige, der auf der Grundlage der alten Rechtsprechung verurteilt worden ist, nicht die Wiederaufnahme des Verfahrens betreiben kann. Er bleibt also verurteilt. Vielleicht hilft ja der Gnadenweg.

Neue Anforderungen an die nicht geringe Menge bei Metamfetamin

In die Rechtsprechung zur nicht geringen Menge kommt Bewegung. Der 2. Strafsenat des BGH will die Anforderungen an den erforderlichen Umfang der „nicht geringen Menge“ bei Metamfetamin auf 5 g Metamfetaminbase herabsetzen. Er hat insoweit eine Anfrage an die übrigen Strafsenate gerichtet. Begründet wird diese Änderung mit dem starken Suchtpotenzial der Droge und den lebensbedrohlichen Folgen (Hyperthermie, Psychosen, Depressionen). Damit wird im Ergebnis die Droge Crack gleichgestellt (4,5 g Kokain-Base).

Im Übrigen hält der 2. Strafsenat auch eine deutliche Herabsetzung bei anderen Metamfetaminderivaten für angezeigt (BGH, Beschl. v. 06.08.2008 – 2 StR 86/08).

Höhere Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen

Bisher werden nach § 7 Abs. 1 StrEG für jeden angefangenen Tag eines Freiheitsentzugs 11 € als Ausgleich für immaterielle Schäden gezahlt werden. das dürfte wohl kaum ausreichend sein, den erlittenen rechtswidrigen Freiheitsentzug auszugleichen. Deshalb hat jetzt die FDP-Fraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Erhöhung des Anspruchs auf Entschädigung für zu Unrecht erlittene freiheitsentziehende Maßnahmen vorsieht Die FDP regt eine Orientierung an Österreich an. Dort wird von Pauschalsätzen abgesehen und stattdessen die Dauer des Freiheitsentzugs und die persönlichen Verhältnisse der geschädigten Person zu Grunde gelegt. Üblicherweise kann in Österreich eine Entschädigung von 100 € pro Hafttag geltend gemacht werden. Den Antrag der FDP-Fraktion finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drucks. 16/10614 (PDF)

Neues Gesetzesvorhaben hinsichtlich schwerer staatsgefährdender Gewalttaten

Nach einer Pressemitteilung des BMJ vom 27.09.2008 ist der Gesetzentwurf, mit dem neue Formen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten unter Strafe gestellt werden sollen, innerhalb der Bundesregierung sowie mit den Ländern und Verbänden abgestimmt worden. Er wird daher nun Gegenstand der Befassung im Bundeskabinett sein. Mit dem geplanten Gesetz sollen eine Vielzahl von Handlungen im Vorfeld von terroristischen Straftaten unter Strafe gestellt werden. Das Paket umfasst unter anderem das Bereitstellen von Bombenbauanleitungen im Internet, das Finanzieren von Terroranschlägen, das Beschaffen und Vorhalten von Materialien, mit denen Anschläge begangen werden können, und die Ausbildung und das sich ausbilden lassen, um eine terroristische Gewalttat zu begehen.