Archiv für den Monat: November 2008

Höhere Haftentschädigung kommt wohl

Die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft soll nach dem Willen der Länderjustizminister von derzeit elf auf künftig 25 Euro pro Hafttag steigen. Diesen Beschluss fassten die Minister mit großer Mehrheit auf der Justizministerkonferenz am 20. 11. 2008 in Berlin. Der Vorschlag des Landes Berlin, die Entschädigung auf 100 Euro pro Tag zu erhöhen, fand keine Mehrheit. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte im Vorfeld deutlich gemacht, auf eine generelle betragsmäßige Fixierung gänzlich verzichten zu wollen. Die Festschreibung eines Pauschalbetrags habe zwar den Vorteil, dass dessen Höhe außer Streit stehe und eine schnelle und unbürokratische Entschädigungsleistung ermöglicht werde. Der Blick in die Vergangenheit, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsiden, habe gezeigt, dass eine kontinuierliche und sorgfältige Anhebung des Betrages nicht gewährleistet sei. Ob eine höhere Haftentschädigung tatsächlich kommt, muss letztlich der Bundestag beschließen. Die Justizminister der Länder stimmten jedenfalls mit 15 : 1 für den 25-Euro-Kompromiss. Berlin, das 100 Euro pro Tag verlangt hatte, stimmte als einziges Land dagegen. Auch andere Länder hatten sich für eine noch deutlichere Erhöhung einsetzt – so hatte die bayerische Ressortchefin Beate Merk (CSU) eine Aufstockung auf 50 Euro verlangt. Dagegen hatte niedersächsische Ressortchef Bernd Busemann (CDU) eine „moderate“ Anhebung auf 15 Euro als angemessen bezeichnet.

15 € für einen Tag zu Unrecht erlittene U-Haft angemessen? Man darf daran zweifeln.

Entschädigung für zu Unrecht erlittene U-Haft

Heute wird die Justizministerkonferenz in Berlin über eine Erhöhung der Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte diskutieren. In dem Zusammenhang hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine Reform der immateriellen Haftentschädigung gefordert, die auf eine deutliche Erhöhung hinauslaufen müsse. Es könne nicht sein, dass seit rund 21 Jahren der Betrag der Entschädigung unverändert bei 11 Euro pro Tag unschuldiger Haft liegt. Einige Bundesländer lehnen aber eine Erhöhung generell ab, andere sprechen sich für eine Erhöhung von 15 Euro bis 17 Euro aus. Lediglich Berlin und mittlerweile Brandenburg streben eine deutliche Erhöhung auf bis zu 100 Euro an. Der DAV hält auch eine Regelung für möglich, die auf eine betragsmäßige Fixierung gänzlich verzichtet und eine „angemessene Entschädigung“ vorschreibt.

BKA-Gesetz im Bundesrat: Keine einvernehmliche Lösung

Die Bundesregierung setzt trotz des sich abzeichnenden Scheiterns im Bundesrat weiter auf ein Zustandekommen des umstrittenen BKA-Gesetzes in seiner bisherigen Form. Das sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am 17.11.2008 in Berlin auch im Namen der Bundeskanzlerin. Die Koalition hoffe, dass der Bundesrat am 28.11.2008 zustimme. Na ja, man wird sehen, was passiert.

BKA-Gesetz verabschiedet

Der Bundestag hat gestern das heftig umstrittene BKA-Gesetz verabschiedet. 375 Abgeordnete haben für das Gesetz, 168 dagegen gestimmt, 6 enthielten sich der Stimme. Das neue Gesetz, dem der Bundesrat noch zustimmen muss, erlaubt dem Bundeskriminalamt künftig die Abwehr terroristischer Gefahren über Landesgrenzen hinweg. Besonders umstritten ist dabei die heimliche Durchsuchung privater Computer. Wohnungen sollen per Video ausgespäht, Telekommunikation soll überwacht werden dürfen.