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150.000 € Schmerzensgeld, nach erheblichen Verletzungen/Folgen aufgrund eines Verkehrsunfalls

© Gina Sanders - Fotolia.com

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Und als (zeitlich) Letztes aus dem „Kessel Buntes“ heute der Hinweis auf das OLG Naumburg, Urt. v. 10.07.2014 – 2 U 101/13, ergangen in einem „Schmerzensgeldverfahren“ nach einem Verkehrsunfall, bei dem eine 66-jährige Frau erheblich verletzt worden ist. Das OLG geht von einem Schmerzensgeld von 150.000 € aus. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

„1. Mit dem auf eine unbeschränkte Klage zuzuerkennenden Schmerzensgeld werden nicht nur alle bereits eingetretenen, sondern auch alle erkennbaren und objektiv vorhersehbaren künftigen unfallbedingten Verletzungsfolgen abgegolten. Weiter gehende Ansprüche aufgrund von nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eintretender, objektiv nicht vorhersehbarer immaterieller Schäden können durch einen Antrag auf Feststellung der Einstandpflicht für künftige immaterielle Schäden aufgrund des Urteils geltend gemacht werden.

2. Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,00 €
bei 100%iger Haftung aufgrund eines Verkehrsunfalls für eine 66-jährige Frau,
Verletzungen: u. a. Schädel-Hirn-Trauma mit intrakranieller Blutung, nicht dislozierte Dens-Fraktur, Effendi-II-Fraktur, Thoraxkontusion, Beckenschaufelfraktur links;
Behandlung: 1 Monat stationär, mehr als 4 Monate neurologische Frührehabilitation;
Implantation eines Shuntsystems unter die Schädeldecke zur Ableitung des Hirnwassers
Dauerfolgen: armbetonte Halbseitenlähmung rechts; erhebliche Hirnleistungsdefekte und kognitive Leistungseinbußen, Gedächtnisdefizite, psychomotorische Verlangsamung, bleibendes Angewiesensein auf die Hilfe Dritter, grundlegende Antriebslosigkeit

3. Erheblicher Schmerzensgeldaufschlag wegen des ungebührlich zögerlichen Regulierungsverhaltens.“