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„Konsum“ von Fisherman’s Friend und die Atemalkoholkontrolle

In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Frage, welche Folge es hat, wenn die sog. Warte- und Kontrollzeiten bei der Atemalkoholmessung nicht eingehalten werden, unter den OLG umstritten. Das OLG Hamm (VA 2007, 35 = VRR 2007, 70 = VRS 114, 292, 294) hat in diesen Fällen die Messung insgesamt als unverwertbar angesehen. Dem hat sich das OLG Bamberg (OLG Bamberg VA 2008, 31 = VRR 2008, 153 = StRR 2008, 196) jedenfalls für den Fall angeschlossen, in dem der Grenzwert gerade erreicht ist.

Das OLG Stuttgart hält demgegenüber nun in seinem Beschl. v.02.07.2010 – 4 Ss 369/10, über den auch schon hier berichtet worden ist, – eine generelle Unverwertbarkeit der Messung für nicht angezeigt und schließt sich damit den Obergerichten an, die die Messung auch verwerten, wenn die Wartezeit von 20 Minuten nicht eingehalten ist (so etwa OLG Celle NZV 2004, 318; OLG Karlsruhe NJW 2006, 1988 = VA 2006, 140 (Ls.) = NZV 2006, 438 = VRR 2006, 355; so jetzt auch OLG Hamm VA 2010, 50 = VRR 2010, 156).

Das begründet das OLG u.a. mit einem vom AG eingeholten SV-Gutachten. Das wird im Beschluss teilweise mitgeteilt. Interessant :-), wenn es dort heißt:

Der Sachverständige führte aus, dass, die Richtigkeit der Angaben des Betroffenen unterstellt, zwar die Durchführungsbedingungen für das ALCO-TEST-Messgerät Dräger nicht eingehalten seien, da in den letzten 10 Minuten vor der Durchführung der Messung keine fremde Substanz in die Mundhöhle gelangt sein dürfe, dies jedoch vorliegend nicht zu einer Verfälschung des Messergebnisses führe, das außerhalb der erlaubten Messschwankungsbreiten liegt. Derartige Verfälschungen seien bislang bei keiner der untersuchten Fremdsubstanzen festgestellt worden. Zwar sei zu berücksichtigen, dass die Untersuchungen zum Einfluss von Fremdsubstanzen in der Mundhöhle bei Atemalkoholmessungen bislang überwiegend bei alkoholnüchternen Probanden durchgeführt worden seien, so dass bei bereits alkoholisierten Probanden unter Umständen eine Zuordnung geringfügig abweichender Werte zu unvermeidbaren Messfehlerschwankungen oder durch die Fremdsubstanz verursachten Verfälschungen nicht sicher erfolgen könne, jedoch sei von Abweichungen von maximal 0.02 mg/l auszugehen.

Eine solche Abweichung sei lediglich bei Untersuchungen nach dem Konsum eines „Fisherman’s Friend“-Bonbons festgestellt worden; bei sämtlichen anderen Fremdsubstanzen wie Kaugummis und Lutschbonbons sei es zu keinen Verfälschungen gekommen. Der Sachverständige führte überdies aus, dass sich beim bloßen Lutschen an einem Kaugummi oder einem Bonbon weitaus weniger Fremdsubstanzen in der Mundhöhle lösten, als dies beim Kauen der Fall sei.“

Also: Auf zu Fischerman’s Friend?

Sänk ju vor travelling wis Deutsche Bahn

Andere Ansicht“ berichtet gerade darüber, dass die Hitze bei der Deutschen Bahn zur Evakuierung von Fahrgästen geführt hat.

Da werde ich dann doch schmerzlich an meine Erlebnisse vom vergangenen Freitag mit der DB erinnert, zwar keine Evakuierung, aber:

  • Geplante Abfahrt in Leipzig: 16.51 Uhr. Der ICE nach Berlin kommt mit ca 15 – 20. Minuten Verspätung, aus denen „wegen des hohen Fahrgastaufkommens“ locker ca. 25 werden. Hintergrund: In dem nach Berlin weiterfahrenden Zugteil war in einem Waggon die Klimaanlage ausgefallen :-). Die dort sitzenden Fahrgäste waren umgesetzt worden in einen anderen Zugteil, der jedoch in Leipzig blieb, so dass sie jetzt wieder umziehen mussten (in den Wagen ohne Klimaanlage :-().
  • Dann gemächliche (warum eigentlich bei den Preisen?) Fahrt nach Leipzig, ohne Halt in Wittenberg, aber dafür in Bitterfeld und Dessau (in Dessau die Mitteilung, dass die Austrittsstufen nicht ausgefahren werden können; warum hält man dann da?).
  • Weiterhin langsames Vorkämpfen von Bahnhof zu Bahnhof, Verspätung inzwischen mehr als 60 Minuten, was dazu führt, dass die Erstattungsanträge verteilt werden. Allgemeiner Heiterkeit, als man sieht, dass die etwa 75 cm lang sind. Es lebe die heilige Bürokratia. Von den Toiletten ist etwa jede zweite geschlossen/defekt. Klimaanlage schafft die Hitze nur mühsam.
  • Mitteilung: Wir halten nicht in Südkreuz (eine Mitfahrerin ruft zum 3. Mal ihren inzwischen leicht genervten Ehemann an, um das Abholen umzuorganisieren).
  • Zur allgemeinen Erheiterung trägt der Schaffner vor der Ankunft in Berlin HBF Anschlüsse vor, die bereits mehr als eine Stunde zurückliegen.
  • Mein erster Anschluss in Berlin HBF tief ist weg, mein zweiter Anschluss in HBF hoch wackelt, aber vielleicht bekomme ich ihn noch. Dann nur max. 60 Minuten später in MS. Nein, der DB gelingt es, auch den Anschluss noch zu verpassen :-(, also geht es erst planmäßig um 19.50 Uhr – Richtung Westen.
  • Der ICE kommt aber mit 15 Minuten Verspätung in Berlin HBF an: Folge: Der Anschluss zum Reginalverkehr von Hamm, wo ich umsteigen muss, nach MS, klappt nicht. Da stehen nur 11 Minuten zur Verfügung. Aber: Vielleicht habe ich ja Glück und der Anschlusszug ist – wie immer – fahrplanmäßig zu spät (von der Schaffnerin erfährt man jetzt erstmals den Grund für das Chaos: Acht (!!) Personenschäden, „normal/Tag sind drei; warum sagt man das nicht eher?).
  • In Spandau wartet der ICE 10 Minuten länger als üblich, um den Fahrgästen, die im falschen Zugteil sitzen (einmal Ri Oldenburg, einmal Ri Köln) und die 10-malige Ansage in Berlin HBF nicht gehört oder beachtet haben, die Möglichkeit zum Umsteigen zu geben.
  • In Wolfsburg erhalten wir keine Einfahrt für den fahrplanmäßigen Halt, weil das Gleis noch von dem dort außerplanmäßig haltenden ICE Richtung FFM besetzt ist.
  • Zwischendurch auf dem Weg nach Hamm immer mal wieder Baustellen. Verspätung inzwischen satte 25 Minuten (also nichts mit: Wir holen das wieder raus).
  • Damit ist der Anschluss in Hamm sicher weg und die Wartezeit dort beträgt rund 70 Minuten auf den nächsten fahrplanmäßigen  Zug nach MS um 00.10 Uhr, denn natürlich ist an einem Freitagabend die Anbindung nach MS „ausgedünnt“.
  • Also auf Vorschlag des Schaffners (netter Kölsche Jong mit einem vortrefflichen Englisch) Weiterfahrt nach Dortmund und dort umsteigen in die Eurobahn. Die fährt an sich um 23.35 Uhr, heute aber um 23.40, und wartet auf jeden Fall. Vorsichtige Frage: Wirklich? Antwort: Sicher.
  • In Dortmund dann Wechsel von Bahnsteig 11 zu Bahnsteig 21, dort dann die um 23.37 abfahrende Eurobahn erreicht (wenn ich sie nicht erreicht hätte, wäre es aber nicht schlimm gewesen, da noch ein ICE nach MS fuhr, der mit rund 50 Minuten Verspätung noch hinter uns hing).
  • Ankunft in MS dann nicht wie geplant: 22.30 sondern 00.30 Uhr.

„Sänk ju vor travelling wis Deutsche Bahn“ oder: Warum ist ein solches Verhalten eigentlich nicht strafbar? Wenn ich Uni-Professor wäre, würde ich das – glaube ich – mal als Klausur geben.

OLG Hamm: Drückt sich das OLG vor einer Vorlage?

In einem Zusatz (!!) zu einer OU-Verwerfungsentscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO hat jetzt das OLG Hamm eine Frage entschieden, die – vorsichtig ausgedrückt – in der Rechtsprechung der OLG (höchst) umstritten ist. Nämlich die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn vor einer Atemalkoholmessung die Wartezeit von 20 Minuten zwischen Trinkende und Beginn der Messung nicht beachtet worden ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15. 10. 2009, 2 Ss OWi 737/09). Das OLG Hamm hat sich der Auffassung des OLG Karlsruhe angeschlossen, das davon ausgeht, dass bei einer deutlichen Überschreitung des Gefahrengrenzwertes, die mit der Nichteinhaltung der Wartezeit verbundenen Schwankungen durch Hinzuziehung eines Sachverständigen geklärt werden können, ob und ggf. in welchem Umfang sich die Unterschreitung der Mindestzeit seit Trinkende ausgewirkt hat. Andere OLG halten das für unzulässig und kommen zur Unverwertbarkeit der Messung und zum Freispruch des Betroffenen. Schön und (na ja) gut, in der Sache kann man sicherlich streiten. Nur: Ist dafür ein Zusatz der richtige Ort? Oder muss man eine solche Frage nicht  in einem „ordentlichen“ Beschluss behandeln? Und: Wie ist es ggf. mit einer Vorlage nach § 121 GVG an den BGH?